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Ab dem 1. Januar 2023 müssen alle Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) fallen, einen Mechanismus für Hinweise zu Risiken oder Verletzungen von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Aspekten des LkSG einrichten. Unternehmen können diese Anforderung auf drei unterschiedlichen Wegen umsetzen. Sie können ein unternehmensinternes Verfahren nutzen, sich an einem gleichwertigen externen Verfahren beteiligen oder interne und externe Beschwerdeverfahren kombinieren.
Insgesamt bieten Beschwerdeverfahren Unternehmen die Möglichkeit, Feedback zur Wirksamkeit ihres Risikomanagements sowie einzelner Sorgfaltsprozesse zu erhalten. Beschwerdeverfahren sind damit auch ein wichtiger Baustein für die Weiterentwicklung des Risikomanagements und der Sorgfaltsprozesse.
Die Handreichung beschreibt die Anforderungen des Gesetzes, zeigt die Rolle des Beschwerdeverfahrens im Sorgfaltsprozess auf und bietet Hilfestellungen und praktische Tipps für die Umsetzung.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie hier.
Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ tritt am 1.1.2023 in Kraft und erfasst zunächst Unternehmen ab 3.000, von 2024 an dann Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen.
Diese beschreibt die Anforderungen des Gesetzes, zeigt die Rolle des Beschwerdeverfahrens im Sorgfaltsprozess auf und bietet Hilfestellungen und praktische Tipps für die Umsetzung.
Zu diesem und weiteren Ergebnissen kommt eine Befragung von rund 1.000 deutschen Unternehmen, die das Softwareunternehmen Osapiens in Kooperation mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seit Februar 2022 durchführt.
Mit diesem Papier wenden sich die Initiative Lieferkettengesetz, das CorA-Netzwerk, das Forum Menschenrechte und VENRO an alle am Aufbau der neuen BAFA-Einheit beteiligten Personen, die Bundesregierung sowie den Bundestag, um relevante Anforderungen für ein effektives behördliches Verfahren
aus Menschenrechtsperspektive aufzuzeigen.
In vielen entscheidenden Punkten konnte der Gesetzentwurf dem massiven Druck der Wirtschaftsverbände und gewisser politischer Vertreter nicht standhalten. Durch die Abschwächung während der Beratungen verliert er an Wirksamkeit und bleibt in wichtigen Punkten hinter den UN-Leitlinien zurück.
Das Handelsblatt Research Institute hat die ökonomischen Auswirkungen der Einhaltung von Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten in einer Studie, die im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erstellt wurde.
Das Lieferkettengesetz kann in Kraft treten: Nach der Zustimmung im Bundestag hat das Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten auch den Bundesrat passiert.
"Das Gesetz kam vor allem aufgrund des Drucks der Zivilgesellschaft zustande – wurde jedoch in den Verhandlungen durch Wirtschaftsverbände massiv geschwächt", schreibt ECCHR.
Der Bundestag beschloss am 11. Juni ein Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in
Lieferketten - Zeit Online/dpa zum Gesetz und zur Debatte im Bundestag mit den Ministern Müller und Heil
"Wenn der Bundestag am Freitag für ein Lieferkettengesetz stimmen sollte, wird es ein überfälliger Schritt sein", kommentiert Caspar Dohmen von der Süddeutschen Zeitung.
Sehr erfreulich sei aus gewerkschaftlicher Sicht, dass zukünftig Betriebsräte stärker in das menschenrechtliche Risikomanagement mit einbezogen würden. Dies ist umso wichtiger, da eine zusätzliche zivilrechtliche Haftung bei Menschenrechtsverstößen leider im Gesetz nicht vorgesehen ist, heißt es in der Pressemitteilung.
Die ursprünglich für den 20.05.2021 angesetzte Entscheidung des Bundestags über das Lieferkettengesetz wurde kurzfristig verschoben. Die Verabschiedung des Gesetzes in der laufenden Legislaturperiode gerät damit in Gefahr. Dabei zeigt eine aktuelle, repräsentative Kantar-Umfrage im Auftrag des vzbv, dass sich eine deutliche Mehrheit der Verbraucher*innen ein starkes Lieferkettengesetz wünscht.
Eigentlich hätte der Bundestag das sogenannte Lieferkettengesetz in dieser Woche verabschieden sollen. Das bei Teilen der Union unbeliebte Projekt wurde von der Tagesordnung genommen. Jetzt drängt die Zeit.
Die Koalition hat das geplante Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten quasi in letzter Minute von der Tagesordnung des Bundestags gestrichen. Wie es in Koalitionskreisen hieß, sahen Unionsabgeordnete noch Diskussionsbedarf.
Mit dem "Lieferkettengesetz" sollen große Unternehmen verpflichtet werden, auf die Einhaltung der Menschenrechte bei ihren Zulieferern im Ausland zu achten. Es soll, nachdem die Regelungen im Gesetzentwurf schon massiv verwässert wurden, erstmals im Bundestag gelesen werden. Doch die Interessenvertreter der Wirtschaft geben nicht auf: sie haben einen Brief an alle Bundestagsabgeordneten geschrieben.
Grünen und Linkspartei geht der nach hartem Ringen in der Koalition und unter dem Druck von Wirtschaftsverbänden gefundene Kompromiss nicht weit genug. Ein Bündnis von Gewerkschaften, Hilfsorganisationen und Umweltgruppen forderte, das Lieferkettengesetz nachzuschärfen. Gleichzeitig sprachen sich mehr als 50 deutsche Unternehmen für eine wirkungsvollere Regulierung aus.
Das Briefing beleuchtet die bisherige Verwässerung des Lieferkettengesetzes und den gemeinsamen Versuch von Wirtschaftsverbänden und dem Wirtschaftsflügel der Union, das Gesetz im Bundestag ganz zu verhindern.
Der Bundestag sollte die Rechte von Kindern im geplanten Sorgfaltspflichtengesetz stärker berücksichtigen. Das fordern Human Rights Watch, Kindernothilfe, Plan International Deutschland, Save the Children, UNICEF Deutschland und World Vision Deutschland in einem gemeinsamen Appell.
Bei einer Protestaktion vor dem Reichstagsgebäude in Berlin haben Aktivist*innen der „Initiative Lieferkettengesetz“ Nachbesserungen am geplanten Lieferkettengesetz gefordert. Auch 50 Unternehmen forderten Nachschärfungen an dem Gesetz, darunter Symrise, Tchibo und Beckers Bester.
Liveübertragung/Video: Donnerstag, 22. April - der Bundestag debattierte in erster Lesung den Gesetzentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Die Debatte war auf eine halbe Stunde angesetzt. Anschließend wurde der Entwurf zur Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Nur ein wirkungsvolles Lieferkettengesetz kann einen positiven Unterschied für alle Beteiligten machen. Deshalb startet der BNW jetzt eine Kampagne, in der sich Unternehmen für mehr Ambition beim Lieferkettengesetz aussprechen.
Das Schreiben von Prof. John G. Ruggie, Autor der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, an drei Bundesminister ist jetzt auch auf Deutsch verfügbar.
Das Institut begrüßt, dass Unternehmen dazu verpflichtet werden sollen, sich intensiver um erkannte und gemeldete Problemlagen zu kümmern. Das Institut bedauert gleichzeitig, dass der Gesetzentwurf entscheidende Vorgaben und Grundideen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte nur in Teilen aufgreift und berücksichtigt.
Entwicklungsminister Gerd Müller im Interview: "Hier in Europa haben wir gute soziale Bedingungen und dank Umweltgesetzen saubere Flüsse und saubere Luft, aber dort, wo unsere Waren hergestellt werden, werden Mensch und Natur ausgebeutet."
Das Bundeskabinett hat sich auf ein Lieferkettengesetz geeinigt, mit dem Unternehmen ihren Pflichten zur Einhaltung der Menschenrechte nachkommen sollen.
Justizkommissar Reynders lobt deutsche Einigung, bekräftigt aber, dass die Kommission mit ihrem für Juni angekündigten Vorschlag für eine EU-Regelung weiter gehen will.
Ein hartes Lieferkettengesetz würde die Reputation made in Germany schützen, die für hohe Qualität, Zuverlässigkeit und Nachhaltigkeit steht, schreibt der Präsident des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher, und kritisiert die Strategie der großen Verbände.
Dass es überhaupt ein Gesetz geben wird, welches deutschen Unternehmen eine Analyse ihrer Menschenrechtsrisiken vorschreibt, ist ein Erfolg, so der Dachverband Kritische Aktionäre. Für einen echten Fortschritt gegenüber dem Status Quo müsse der Bundestag jedoch an etlichen Stellen nachbessern.
Knapp zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kompromisses zum Lieferkettengesetz spricht sich der Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung in seinem Abschlussbericht für ein haftungsbewehrtes Gesetz aus.
"Die eingeschränkte Reichweite der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette ist die Achillesverse des Entwurfes", schreibt Rechtsanwalt David Krebs im Verfassungsblog.
Philip Banse und Ulf Buermeyer in ihrem Podcast: "Es geht nämlich um die Frage, wie wir alle leben wollen, ohne eine Schneise der Verwüstung über den Planeten zu ziehen, ohne dass wir konsumieren und andere darunter leiden müssen. Denn Unternehmen arbeiten normalerweise eben nicht im luftleeren Raum."
Die Initiative Lieferkettengesetz fordert in ihrem Kommentar zur Einigung nun die Bundestagsabgeordneten auf, sicherzustellen, dass die Sorgfaltspflichten von Unternehmen den UN-Leitprinzipien entsprechen. Ein Lieferkettengesetz müsse auch Umweltstandards abdecken und eine zivilrechtliche Haftungsregelung enthalten, um die Schadensersatzansprüche von Betroffenen zu stärken, heißt es.
Die Koalition streitet weiter über das Lieferkettengesetz. Eine Spitzenrunde mit Kanzlerin Merkel brachte keine Lösung. In der Woche ab 8. Februar soll es weitergehen.
Seit Monaten gibt es in der Regierung Streit um ein Lieferkettengesetz. Ein Gespräch der Kanzlerin mit den zuständigen Ministern brachte erneut keinen Durchbruch. Doch die Zahl der Befürworter wächst.
Da die Verhandlungen der zuständigen Minister keinen Erfolg gehabt hätten, werde es im Januar ein Gespräch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und Vizekanzler Olaf Scholz geben, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am 17. Dezember in Berlin.
Ein Lieferkettengesetz soll die Ausbeutung bei ausländischen Zulieferfirmen verhindern. Doch die Koalition kommt nicht voran. Das Vorhaben, bis Weihnachten eine Lösung zu finden, ist gescheitert.
Das DGCN bot in einer Q&A-Session interessierten Stakeholdern die Möglichkeit, von Anosha Wahidi, Leiterin des Stabs für Nachhaltige Lieferketten im BMZ, mehr über die Pläne des BMZ zum Gesetz zu erfahren. Die wichtigsten Fragen und Antworten sind hier noch einmal zusammengefasst.
Die Verhandlungen zum Lieferkettengesetz stocken. Wirtschaftsverbände bremsen mit der Sorge vor einem Bürokratiemonster. Dabei hat das Projekt mehr Befürworter als man denken könnte - auch in Konzernen.
Kanzlerin Angela Merkel bremst beim Lieferkettengesetz. Hier wäre ausnahmsweise mal kein Tempolimit sinnvoll. Für ein Lieferkettengesetz zum globalen Schutz von Mensch und Umwelt.
Union und SPD streiten weiter um ein Gesetz, das die Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten garantieren soll. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erhöht jetzt noch einmal den Druck.
Die evangelische Kirche fordert ein Gesetz für die Beachtung menschenrechtlicher Standards in den Lieferketten von Unternehmen noch in dieser Wahlperiode.
Deutsche Unternehmen sollen verantwortlich sein, wenn Zulieferer Menschenrechte missachten. In einem wichtigen Punkt ist sich die Bundesregierung jedoch uneinig - noch.
Eine Mehrheit der Experten befürwortet ein Lieferkettengesetz. Das zeigte eine Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zum Thema "Menschenrechte und Wirtschaft" am Mittwoch, 28. Oktober 2020.
Eine der größten Lobby-Auseinandersetzungen tobt derzeit um das Lieferkettengesetz. Gegen ein solches Gesetz läuft die Wirtschaftslobby in Deutschland Sturm.
Wolfgang Lemb, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, fordert Kanzlerin Merkel, die Initiative für ein Lieferkettengesetz ins Parlament zu bringen.
Die IG Metall fordert von der Bundesregierung eine verbindliche Regulierung zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten von Unternehmen. Von zentraler Bedeutung für die Wirksamkeit eines Lieferkettengesetz sind auch die Sanktionsmöglichkeiten, heißt es.
NGOs haben die Berichte von Textilunternehmen zum Lieferkettengesetz analysiert und festgestellt, dass das Gesetz Wirkung zeigt, jedoch weiterhin Verbesserungen nötig sind, insbesondere bei der Einbindung von Stakeholdern und der Präzisierung von Maßnahmen bei Menschenrechtsverletzungen.
Der Policy Brief gibt einen Überblick über die aktuellen politischen Auseinandersetzungen zur gesetzlichen Regulierung unternehmerischer Sorgfaltspflichten, zeigt die Mängel in der Umsetzung des LkSG auf und schlägt Maßnahmen vor, um das Gesetz zukünftig stärker an den Bedürfnissen der Beschäftigten in globalen Lieferketten auszurichten.
Dr. Bastian Brunk argumentiert, dass die Diskussion um das Lieferkettengesetz sich auf notwendige Klarstellungen konzentrieren sollte, anstatt Forderungen nach einer Abschaffung des Gesetzes oder der Berichtspflichten zu erheben.
Der Deutsche Naturschutzring (DNR) und der Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO) kritisieren den Umgang der Regierung mit den aktuellen Gesetzesänderungen zur Europäischen Lieferkettenrichtlinie und der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
In einem Pressestatement fordert die Initiative Lieferkettengesetz Kanzler Scholz auf, seine missverständlichen Äußerungen zum Lieferkettengesetz auf dem Arbeitgebertag (22. Oktober) schnellstmöglich klarzustellen.
Eine neue INKOTA-Studie kommt zum Schluss, dass indische Arbeiter*innen in der Schuh- und Lederindustrie aus Angst vor Konsequenzen und Diskriminierung zögern, Beschwerden einzureichen, was auf erhebliche Defizite bei den Beschwerdemechanismen entlang globaler Lieferketten hinweist.
Die Initiative Lieferkettengesetz fordert ihn einem neuen Pressestatement, alle Spekulationen über eine Aussetzung des Gesetzes oder der Sanktionen zu beenden.
Die über 50 Mitgliedsorganisationen des FORUM MENSCHENRECHTE fordern in 74 Analysen zu verschiedenen Länder und Themen u.a. die konsequente Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes & die ambitionierte Transposition der EU-Lieferkettenrichtlinie. Außerdem wird bspw. das Stopp des Grünen Wasserstoffprojektes in Namibia und bei der Bekämpfung der Klimakrise auch Unternehmen in die Verantwortung zu nehmen.
Das Rechtsgutachten kommt entgegen einer BAFA-Handreichung zu dem Schluss, dass die Sorgfaltspflichten aus dem LkSG vielfach auch in Bezug auf das Kerngeschäft von Finanzinstituten gelten, etwa die Kreditvergabe oder die Verwaltung von Investitionsvermögen.
Die von der Bundesregierung im Zuge des sogenannten „Wachstumspakets“ angekündigte Abschwächung des deutschen Lieferkettengesetzes steht im Widerspruch zu EU-Recht. Zu diesem Schluss kommt ein von der Umwelt- und Verbraucherorganisation Germanwatch und Oxfam Deutschland im Mai in Auftrag gegebenes und heute veröffentlichtes Rechtsgutachten.
Die Initiative Lieferkettengesetz kritisiert das Vorhaben aus dem heute veröffentlichten Wachstumspaket, zwei Drittel der Unternehmen von der Verpflichtung zur Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes zu entbinden und fordert eine ambitionierte Umsetzung des
EU-Lieferkettengesetzes.
Die Organisationen Femnet, das European Center for Constitutional and Human Rights und der pakistanische Gewerkschaftsdachverband NTUF beenden vorerst ihre Zusammenarbeit mit KiK, da das Unternehmen seinen Verpflichtungen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nicht ausreichend nachkomme und die Umsetzung eines von KiK angeregten Arbeitsrechtsabkommens zwischen pakistanischem Zulieferer und lokaler Gewerkschaft nicht angemessen unterstütze.
Nach der Ankündigung Robert Habecks, sich dafür einsetzen zu wollen, dass das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für zwei Jahre ausgesetzt wird, äußerten u.a. NGOs scharfe Kritik am Vorstoß des Bundeswirtschaftsministers. Unterdessen sagte die deutsche Grünen-Europaabgeordnete Cavazzini im Deutschlandfunk, niemand wolle die Kernpflichten des Gesetzes pausieren lassen, es gehe allenfalls um einzelne Teile im Übergang zum europäischen Lieferkettengesetz.
Auch wenn es an einigen Stellen nachzubessern gilt, zeigt das deutsche LkSG laut den Gewerkschafter*innen Nasir Mansoor und Zehra Khan schon jetzt eine positive Wirkung und schützt Menschenrechte vor Ort - ebenso wie jene Unternehmen, die bereit sind, sich mit den Menschenrechten in ihren Lieferketten zu beschäftigen.
Das Diskussionspapier erörtert, wie freiwillige Standards und Zertifizierungen funktionieren und welche konkrete Relevanz sie im Kontext der LkSG-Umsetzung haben können. Dabei wird insbesondere kritisch hinterfragt, inwieweit sie eine Nachweisfunktion für die gesetzlich geforderten Sorgfaltspflichten erfüllen können
In der Broschüre wird das Lieferkettengesetz in die bestehenden Steuerungsinstrumente für die globalisierte Wirtschaft eingeordnet und anhand des Konzepts globaler Produktionsnetzwerke analysiert. Die rechtliche Grundlage mit besonderem Fokus auf Stakeholderbeteiligung sowie Ansatzpunkte für Gewerkschaften und betriebliche Mitbestimmung werden vorgestellt.
Beschwerden über das Gesetz häufen sich: zu teuer, zu aufwendig, nachteilig für die deutsche Wirtschaft. Doch stimmt das? Aussagen von Unternehmern und eine exklusive Studie liefern überraschende Erkenntnisse.
Seit Anfang 2023 gilt das deutsche Lieferkettengesetz. Hat es tatsächlich Auswirkungen auf die Produktion von Rohstoffen im globalen Süden, etwa auf die von Kakao? Interview mit Friedel Hütz-Adams vom Südwind-Institut für Ökonomie.
Nach einem Jahr Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ziehen zivilgesellschaftliche Netzwerke eine erste positive Bilanz, sehen aber auch Verbesserungsbedarf für die Zukunft.
Bei der Beschwerde geht es laut Oxfam um Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen auf Bananen- und Ananasplantagen von Zulieferern in Ecuador und Costa Rica. Nach Angaben von Oxfam wurden die beiden Ketten bereits im Sommer über vier Vorfälle informiert. Zur Sorgfaltspflicht der Supermärkte gehöre nach dem Lieferkettengesetz, dass sie sich informieren, unter welchen Bedingungen die Produkte hergestellt werden. Doch einige Anbieter machten weiter wie bisher und vor Ort habe sich kaum etwas geändert.
Anlässlich der von Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, geäußerten Pläne, Berichtspflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auszusetzen, drängt die Initiative dazu, Menschenrechte und Umweltschutz nicht weiter aufzuschieben.
Das deutsche Lieferkettengesetz sei durch die Veröffentlichung der Handreichung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geschwächt worden.
Diese Executive Summary zeigt auf, wozu verpflichtete Unternehmen ihre Zulieferer nach dem LkSG auffordern können und wozu nicht. Es enthält zudem Empfehlungen für eine konstruktive Zusammenarbeit. In Kürze wird dazu eine Handreichung mit Praxisbeispielen veröffentlicht.
Der neue Leitfaden zeigt auf, was Gewerkschaftsvertreter, insbesondere in Betriebsräten und Aufsichtsräten in Deutschland, von einer Risikobewertung nach internationalen Standards und dem deutschen Lieferkettengesetz, das eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht vorschreibt, erwarten sollten.
Das ECCHR hat Beschwerde gegen VW, BMW und Mercedes Benz beim BAFA eingereicht und argumentiert, dass die Unternehmen keine Belege präsentiert hätten, die zeigen, dass sie auf das Risiko von Zwangsarbeit in Zulieferbetrieben in der Autonomen Uigurischen Region Xinjiang in angemessener Weise reagieren. Die Beschwerde wird vom Weltkongress der Uiguren und dem Dachverband Kritische Aktionärinnen und Aktionäre unterstützt.
Die Hamburger Stiftung für Wirtschaftsethik stellt nach einer Umfrage fest, dass KMUs den Schutz von Menschenrechten in der Lieferkette für wichtig halten.
Am 24. April, dem 10. Jahrestag des Rana-Plaza-Fabrikeinsturzes, reichten ECCHR und FEMNET auf Grundlage einer von der Gewerkschaft National Garment Workers Federation in Bangladesch durchgeführten Recherche eine Beschwerde nach dem neuen deutschen Lieferkettengesetz ein. Sie werfen dabei IKEA und Amazon vor, ihren Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen zu sein.
Das Feature versucht das, was das Lieferkettengesetz ab diesem Jahr von Unternehmen ab 3000 Mitarbeitenden verlangt: Den Weg des Sojas von einem Feld in Argentinien über die verschiedenen Lieferanten bis nach Deutschland nachzuverfolgen.
Mit dem neuen Lieferkettengesetz sollen Menschenrechte weltweit gestärkt werden. Doch wie sehr schützt es beispielsweise Kinder in Indien davor, dass sie weiter unter katastrophalen Bedingungen nach dem glitzernden Mineral Mica graben müssen?
Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ tritt am 1.1.2023 in Kraft und erfasst zunächst Unternehmen ab 3.000, von 2024 an dann Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen.
Die Kampagne für Saubere Kleidung hat ermittelt, welche Unternehmen in Deutschland voraussichtlich ab 2023 und ab 2024 unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fallen.
Diese beschreibt die Anforderungen des Gesetzes, zeigt die Rolle des Beschwerdeverfahrens im Sorgfaltsprozess auf und bietet Hilfestellungen und praktische Tipps für die Umsetzung.