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Artikel

14 Okt 2022

Autor:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: BAFA veröffentlicht Handreichung zu Beschwerdeverfahren

Ab dem 1. Januar 2023 müssen alle Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) fallen, einen Mechanismus für Hinweise zu Risiken oder Verletzungen von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Aspekten des LkSG einrichten. Unternehmen können diese Anforderung auf drei unterschiedlichen Wegen umsetzen. Sie können ein unternehmensinternes Verfahren nutzen, sich an einem gleichwertigen externen Verfahren beteiligen oder interne und externe Beschwerdeverfahren kombinieren.

Insgesamt bieten Beschwerdeverfahren Unternehmen die Möglichkeit, Feedback zur Wirksamkeit ihres Risikomanagements sowie einzelner Sorgfaltsprozesse zu erhalten. Beschwerdeverfahren sind damit auch ein wichtiger Baustein für die Weiterentwicklung des Risikomanagements und der Sorgfaltsprozesse.

Die Handreichung beschreibt die Anforderungen des Gesetzes, zeigt die Rolle des Beschwerdeverfahrens im Sorgfaltsprozess auf und bietet Hilfestellungen und praktische Tipps für die Umsetzung.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie hier.

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Lieferkettengesetz tritt in Kraft

Umsetzung des Lieferkettengesetzes

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