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Seit Jahrzehnten weisen zivilgesellschaftliche Organisationen immer wieder auf die katastrophalen Zustände hin, die in den Liefer- und Wertschöpfungsketten einiger Unternehmen herrschen. Viele dieser Dinge geschehen am Beginn der weltweiten Lieferketten – doch ein Blick in deutsche Schlachthöfe oder auf südeuropäische Gemüsefelder zeigt: Unzureichende Arbeits-, Sozial- oder Umweltstandards sind beileibe kein alleiniges Problem des globalen Südens.
Dabei ist spätestens seit der Verabschiedung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte im Jahr 2011 klar: Unternehmen stehen in der Pflicht, bei ihren Aktivitäten die Menschenrechte zu achten...
Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ beschlossen. Der Paradigmenwechsel ist damit gelungen: Erstmalig nimmt hierzulande ein Gesetz Unternehmen in die Pflicht, Verantwortung für Menschen und Umwelt entlang ihrer Lieferketten zu übernehmen – und schafft eine starke behördliche Kontrolle und Durchsetzung...
Zur ganzen Wahrheit gehört aber auch: Das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ (LkSG) ist an einigen Stellen enttäuschend schwach ausgefallen. Zur Erinnerung: Schon im Februar 2019 gelangte ein erster Entwurf des BMZ für ein damals noch „Wertschöpfungskettengesetz“ genanntes Vorhaben an die Öffentlichkeit. Im Juni 2020 wurden die Eckpunkte für ein „Sorgfaltspflichtengesetz“ bekannt, auf das sich BMZ und BMAS geeinigt hatten. Vergleicht man diese beiden Dokumente mit dem LkSG aus dem Jahr 2021, so wird deutlich: Von Jahr zu Jahr hat man sich weiter von den UN-Leitprinzipien entfernt, die eigentlich die Grundlage für ein Lieferkettengesetz bilden sollten. Das LkSG selber stuft die Sorgfaltspflichten unnötigerweise entlang der Lieferkette ab, führt keine umfassenden umweltbezogenen Sorgfaltspflichten ein und erfasst viel zu wenige Unternehmen. Besonders bitter: Das Gesetz enthält auch keine zivilrechtliche Haftungsregelung, mit der Betroffene von Menschenrechtsverletzungen vor deutschen Gerichten Schadensersatz von Unternehmen einfordern könnten. Der Zugang zu Recht und Gerechtigkeit bleibt für sie damit weiterhin voller Hürden.
Aus diesen Gründen darf und kann das deutsche LkSG höchstens ein erster Schritt sein...
Der politische Prozess zum EU-Lieferkettengesetz ist bereits in vollem Gange...
Doch innerhalb der EU-Kommission gibt es starke Widerstände gegen eine ambitionierte Regelung, auch im europäischen Rat ist mit intensiven Auseinandersetzungen zu rechnen. Beide Institutionen sind einem starken Gegenwind seitens der Wirtschaftslobby ausgesetzt. Wie umkämpft das Vorhaben ist, zeigte sich zuletzt im Dezember 2021, als die EU-Kommission ihren Entwurf für das europäische Lieferkettengesetz erneut verschoben hat. Kurzfristig, ohne Angabe von Gründen und ohne sich klar zum weiteren Zeitplan zu äußern. Offenbar ist mit dem Entwurf nun im Februar oder März 2022 zu rechnen – doch auch dahinter stehen viele Fragezeichen...
Die Mission der Initiative Lieferkettengesetz ist deswegen noch nicht beendet: Der EU-Prozess bietet die große Chance, die Lücken im deutschen Gesetz zu schließen...
Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ tritt am 1.1.2023 in Kraft und erfasst zunächst Unternehmen ab 3.000, von 2024 an dann Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen.
Diese beschreibt die Anforderungen des Gesetzes, zeigt die Rolle des Beschwerdeverfahrens im Sorgfaltsprozess auf und bietet Hilfestellungen und praktische Tipps für die Umsetzung.
Zu diesem und weiteren Ergebnissen kommt eine Befragung von rund 1.000 deutschen Unternehmen, die das Softwareunternehmen Osapiens in Kooperation mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seit Februar 2022 durchführt.
Mit diesem Papier wenden sich die Initiative Lieferkettengesetz, das CorA-Netzwerk, das Forum Menschenrechte und VENRO an alle am Aufbau der neuen BAFA-Einheit beteiligten Personen, die Bundesregierung sowie den Bundestag, um relevante Anforderungen für ein effektives behördliches Verfahren
aus Menschenrechtsperspektive aufzuzeigen.
In vielen entscheidenden Punkten konnte der Gesetzentwurf dem massiven Druck der Wirtschaftsverbände und gewisser politischer Vertreter nicht standhalten. Durch die Abschwächung während der Beratungen verliert er an Wirksamkeit und bleibt in wichtigen Punkten hinter den UN-Leitlinien zurück.
Das Handelsblatt Research Institute hat die ökonomischen Auswirkungen der Einhaltung von Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten in einer Studie, die im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erstellt wurde.
Das Lieferkettengesetz kann in Kraft treten: Nach der Zustimmung im Bundestag hat das Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten auch den Bundesrat passiert.
"Das Gesetz kam vor allem aufgrund des Drucks der Zivilgesellschaft zustande – wurde jedoch in den Verhandlungen durch Wirtschaftsverbände massiv geschwächt", schreibt ECCHR.
Der Bundestag beschloss am 11. Juni ein Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in
Lieferketten - Zeit Online/dpa zum Gesetz und zur Debatte im Bundestag mit den Ministern Müller und Heil
"Wenn der Bundestag am Freitag für ein Lieferkettengesetz stimmen sollte, wird es ein überfälliger Schritt sein", kommentiert Caspar Dohmen von der Süddeutschen Zeitung.
Sehr erfreulich sei aus gewerkschaftlicher Sicht, dass zukünftig Betriebsräte stärker in das menschenrechtliche Risikomanagement mit einbezogen würden. Dies ist umso wichtiger, da eine zusätzliche zivilrechtliche Haftung bei Menschenrechtsverstößen leider im Gesetz nicht vorgesehen ist, heißt es in der Pressemitteilung.
Die ursprünglich für den 20.05.2021 angesetzte Entscheidung des Bundestags über das Lieferkettengesetz wurde kurzfristig verschoben. Die Verabschiedung des Gesetzes in der laufenden Legislaturperiode gerät damit in Gefahr. Dabei zeigt eine aktuelle, repräsentative Kantar-Umfrage im Auftrag des vzbv, dass sich eine deutliche Mehrheit der Verbraucher*innen ein starkes Lieferkettengesetz wünscht.
Eigentlich hätte der Bundestag das sogenannte Lieferkettengesetz in dieser Woche verabschieden sollen. Das bei Teilen der Union unbeliebte Projekt wurde von der Tagesordnung genommen. Jetzt drängt die Zeit.
Die Koalition hat das geplante Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten quasi in letzter Minute von der Tagesordnung des Bundestags gestrichen. Wie es in Koalitionskreisen hieß, sahen Unionsabgeordnete noch Diskussionsbedarf.
Mit dem "Lieferkettengesetz" sollen große Unternehmen verpflichtet werden, auf die Einhaltung der Menschenrechte bei ihren Zulieferern im Ausland zu achten. Es soll, nachdem die Regelungen im Gesetzentwurf schon massiv verwässert wurden, erstmals im Bundestag gelesen werden. Doch die Interessenvertreter der Wirtschaft geben nicht auf: sie haben einen Brief an alle Bundestagsabgeordneten geschrieben.
Grünen und Linkspartei geht der nach hartem Ringen in der Koalition und unter dem Druck von Wirtschaftsverbänden gefundene Kompromiss nicht weit genug. Ein Bündnis von Gewerkschaften, Hilfsorganisationen und Umweltgruppen forderte, das Lieferkettengesetz nachzuschärfen. Gleichzeitig sprachen sich mehr als 50 deutsche Unternehmen für eine wirkungsvollere Regulierung aus.
Das Briefing beleuchtet die bisherige Verwässerung des Lieferkettengesetzes und den gemeinsamen Versuch von Wirtschaftsverbänden und dem Wirtschaftsflügel der Union, das Gesetz im Bundestag ganz zu verhindern.
Der Bundestag sollte die Rechte von Kindern im geplanten Sorgfaltspflichtengesetz stärker berücksichtigen. Das fordern Human Rights Watch, Kindernothilfe, Plan International Deutschland, Save the Children, UNICEF Deutschland und World Vision Deutschland in einem gemeinsamen Appell.
Bei einer Protestaktion vor dem Reichstagsgebäude in Berlin haben Aktivist*innen der „Initiative Lieferkettengesetz“ Nachbesserungen am geplanten Lieferkettengesetz gefordert. Auch 50 Unternehmen forderten Nachschärfungen an dem Gesetz, darunter Symrise, Tchibo und Beckers Bester.
Liveübertragung/Video: Donnerstag, 22. April - der Bundestag debattierte in erster Lesung den Gesetzentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Die Debatte war auf eine halbe Stunde angesetzt. Anschließend wurde der Entwurf zur Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Nur ein wirkungsvolles Lieferkettengesetz kann einen positiven Unterschied für alle Beteiligten machen. Deshalb startet der BNW jetzt eine Kampagne, in der sich Unternehmen für mehr Ambition beim Lieferkettengesetz aussprechen.
Das Schreiben von Prof. John G. Ruggie, Autor der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, an drei Bundesminister ist jetzt auch auf Deutsch verfügbar.
Das Institut begrüßt, dass Unternehmen dazu verpflichtet werden sollen, sich intensiver um erkannte und gemeldete Problemlagen zu kümmern. Das Institut bedauert gleichzeitig, dass der Gesetzentwurf entscheidende Vorgaben und Grundideen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte nur in Teilen aufgreift und berücksichtigt.
Entwicklungsminister Gerd Müller im Interview: "Hier in Europa haben wir gute soziale Bedingungen und dank Umweltgesetzen saubere Flüsse und saubere Luft, aber dort, wo unsere Waren hergestellt werden, werden Mensch und Natur ausgebeutet."
Das Bundeskabinett hat sich auf ein Lieferkettengesetz geeinigt, mit dem Unternehmen ihren Pflichten zur Einhaltung der Menschenrechte nachkommen sollen.
Justizkommissar Reynders lobt deutsche Einigung, bekräftigt aber, dass die Kommission mit ihrem für Juni angekündigten Vorschlag für eine EU-Regelung weiter gehen will.
Ein hartes Lieferkettengesetz würde die Reputation made in Germany schützen, die für hohe Qualität, Zuverlässigkeit und Nachhaltigkeit steht, schreibt der Präsident des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher, und kritisiert die Strategie der großen Verbände.
Dass es überhaupt ein Gesetz geben wird, welches deutschen Unternehmen eine Analyse ihrer Menschenrechtsrisiken vorschreibt, ist ein Erfolg, so der Dachverband Kritische Aktionäre. Für einen echten Fortschritt gegenüber dem Status Quo müsse der Bundestag jedoch an etlichen Stellen nachbessern.
Knapp zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kompromisses zum Lieferkettengesetz spricht sich der Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung in seinem Abschlussbericht für ein haftungsbewehrtes Gesetz aus.
"Die eingeschränkte Reichweite der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette ist die Achillesverse des Entwurfes", schreibt Rechtsanwalt David Krebs im Verfassungsblog.
Philip Banse und Ulf Buermeyer in ihrem Podcast: "Es geht nämlich um die Frage, wie wir alle leben wollen, ohne eine Schneise der Verwüstung über den Planeten zu ziehen, ohne dass wir konsumieren und andere darunter leiden müssen. Denn Unternehmen arbeiten normalerweise eben nicht im luftleeren Raum."
Die Initiative Lieferkettengesetz fordert in ihrem Kommentar zur Einigung nun die Bundestagsabgeordneten auf, sicherzustellen, dass die Sorgfaltspflichten von Unternehmen den UN-Leitprinzipien entsprechen. Ein Lieferkettengesetz müsse auch Umweltstandards abdecken und eine zivilrechtliche Haftungsregelung enthalten, um die Schadensersatzansprüche von Betroffenen zu stärken, heißt es.
Die Koalition streitet weiter über das Lieferkettengesetz. Eine Spitzenrunde mit Kanzlerin Merkel brachte keine Lösung. In der Woche ab 8. Februar soll es weitergehen.
Seit Monaten gibt es in der Regierung Streit um ein Lieferkettengesetz. Ein Gespräch der Kanzlerin mit den zuständigen Ministern brachte erneut keinen Durchbruch. Doch die Zahl der Befürworter wächst.
Da die Verhandlungen der zuständigen Minister keinen Erfolg gehabt hätten, werde es im Januar ein Gespräch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und Vizekanzler Olaf Scholz geben, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am 17. Dezember in Berlin.
Ein Lieferkettengesetz soll die Ausbeutung bei ausländischen Zulieferfirmen verhindern. Doch die Koalition kommt nicht voran. Das Vorhaben, bis Weihnachten eine Lösung zu finden, ist gescheitert.
Das DGCN bot in einer Q&A-Session interessierten Stakeholdern die Möglichkeit, von Anosha Wahidi, Leiterin des Stabs für Nachhaltige Lieferketten im BMZ, mehr über die Pläne des BMZ zum Gesetz zu erfahren. Die wichtigsten Fragen und Antworten sind hier noch einmal zusammengefasst.
Die Verhandlungen zum Lieferkettengesetz stocken. Wirtschaftsverbände bremsen mit der Sorge vor einem Bürokratiemonster. Dabei hat das Projekt mehr Befürworter als man denken könnte - auch in Konzernen.
Kanzlerin Angela Merkel bremst beim Lieferkettengesetz. Hier wäre ausnahmsweise mal kein Tempolimit sinnvoll. Für ein Lieferkettengesetz zum globalen Schutz von Mensch und Umwelt.
Union und SPD streiten weiter um ein Gesetz, das die Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten garantieren soll. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erhöht jetzt noch einmal den Druck.
Die evangelische Kirche fordert ein Gesetz für die Beachtung menschenrechtlicher Standards in den Lieferketten von Unternehmen noch in dieser Wahlperiode.
Deutsche Unternehmen sollen verantwortlich sein, wenn Zulieferer Menschenrechte missachten. In einem wichtigen Punkt ist sich die Bundesregierung jedoch uneinig - noch.
Eine Mehrheit der Experten befürwortet ein Lieferkettengesetz. Das zeigte eine Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zum Thema "Menschenrechte und Wirtschaft" am Mittwoch, 28. Oktober 2020.
Eine der größten Lobby-Auseinandersetzungen tobt derzeit um das Lieferkettengesetz. Gegen ein solches Gesetz läuft die Wirtschaftslobby in Deutschland Sturm.
Wolfgang Lemb, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, fordert Kanzlerin Merkel, die Initiative für ein Lieferkettengesetz ins Parlament zu bringen.
Die IG Metall fordert von der Bundesregierung eine verbindliche Regulierung zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten von Unternehmen. Von zentraler Bedeutung für die Wirksamkeit eines Lieferkettengesetz sind auch die Sanktionsmöglichkeiten, heißt es.
Deutschland hatte sich für Sorgfaltspflichten für Kredit- und Versicherungsdienstleistungen eingesetzt. Die NGOs begrüßen die Bemühungen der Bundesregierung für den Einbezug von Banken und Versicherungen, fordern aber auch den Einbezug von Investoren.
Dieses Themenpapier des ECCHR behandelt die Anwendbarkeit und Auswirkungen der CSDDD auf die Rüstungsindustrie und auf Unternehmenstätigkeiten in Konfliktgebieten.
Sechs Punkte sind für den weiteren Gesetzgebungsprozess von erheblicher Bedeutung, heißt es in dem Statement: umfassende Anwendung; klare Vorgaben und Durchsetzbarkeit; aufbauend auf bestehende Richtlinien; verhältnismäßige Sanktionen; Stakeholder Engagement; und klare Zielformulierungen & erfolgsbezogene Bezüge
Der von der Arbeiterkammer Wien finanzierten Studie zufolge wird die EU CSDDD umso wirksamer, je strenger die Vorschriften sind und je weniger Schlupflöcher offen gelassen werden, nicht nur im Hinblick auf den Schutz der Menschenrechte, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht.
Deutsche Unternehmen und die Politik werden außerdem aufgefordert, bei allen Maßnahmen zur Rohstoffgewinnung menschen- und arbeitsrechtliche Standards sowie den Schutz von Umwelt und Klima einzuhalten. Die gemeinsame Erklärung wurde im Rahmen der Konferenz „Menschenrechte und Umweltschutz in globalen Wertschöpfungsketten und bei der Rohstoffgewinnung“ vorgestellt.
Mit dem Lieferkettengesetz will die EU Unternehmen für Menschenrechts- und Umweltverstöße verantwortlich halten. Die Verhandlungen kommen allerdings nur schleppend voran. Denn die Positionen des EU-Parlaments und der Mitgliedsstaaten liegen weit auseinander.
Das von vier NGOs herausgegebene Positionspapier betrachtet als erster Teil einer Briefing-Reihe die Rolle von operativen Beschwerdemechanismen in der derzeit im Trilog zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und Rat der EU verhandelten Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Operative Beschwerdemechanismen können hier eine wichtige Komplementärfunktion in einem umfassenden Abhilfesystem einnehmen. Im Vergleich der drei Vorschläge zeigt sich, dass die Position des EU-Parlaments diesen Zielen am nächsten kommt und sich die EU-Trilog-Verhandlungen maßgeblich daran orientieren sollten. An einigen Stellen sollte jedoch auch die Position des EU-Parlaments noch nachgebessert werden.
Die Verhandlungspartner des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten konnten diese Woche beim EU-Lieferkettengesetz in einigen Punkten eine erste Einigung erzielen. Eine Verabschiedung wird noch in dieser Legislaturperiode erwartet.
Das von der Sick-Umweltstiftung, Germanwatch und Protect the Planet in Auftrag gegebene Rechtsgutachten weist auf bereits bestehende CO₂-Reduktionspflichten für Unternehmen hin. Die CSDDD sollte notwendige Klarheit über unternehmerische Klimaverpflichtungen schaffen.
Das gemeinsame Policy Briefing Paper von FIAN und Südwind beschäftigt sich mit menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten für Finanzunternehmen.
Eine Mehrheit der EU-Abgeordneten hat dafür gestimmt, dass Unternehmen ihre Lieferketten zum Schutz von Umwelt- und Menschenrechten strenger überwachen müssen. Zuvor hatte es deutliche Kritik am Gesetz gegeben.
Kurz vor der Abstimmung im EU-Parlament fordert eine CSU-Abgeordnete wesentliche Änderungen zugunsten von Unternehmen und sammelt Unterstützer in der eigenen EVP-Fraktion.
Der Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO) appelliert an die deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament, für das EU-Lieferkettengesetz zu stimmen.
Die von Germanwatch, Misereor, der Initiative Gegenströmung und Transparency International veröffentlichte Studie beleuchtet exemplarisch potenzielle Risiken und tatsächliche negative Auswirkungen in nachgelagerten Wertschöpfungsketten. Daran anknüpfend geben die Autor:innen konkrete Empfehlungen, wie bestehende Regulierungslücken in Deutschland und der EU geschlossen werden sollten und wie Unternehmen der Verantwortung in ihren Sorgfaltsprozessen zukünftig gerecht werden können.
Für einen effektiven Schutz der Menschenrechte sollten sich die unternehmerischen Sorgfaltspflichten der geplanten EU-Richtlinie auf die gesamte Wertschöpfungskette erstrecken.
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive kann wesentlich dazu beitragen, dass Unternehmen Menschenrechte, Umwelt- und Klimaschutz achten und schädliche Praktiken nachhaltig beenden. Damit das EU-Lieferkettengesetz diese Erwartungen erfüllen kann, stellt die Initiative Lieferkettengesetz sechs Forderungen auf.
Obwohl die chilenische Andina-Mine die Wasserknappheit in der Region verschärft, unterhalten zahlreiche europäische Hersteller von Bergbaumaschinen Geschäftsbeziehungen mit der Mine. Die Fallstudie zeigt, warum die gesetzliche Regelung von Sorgfaltspflichten in nachgelagerten Wertschöpfungsketten im Rahmen der Richtlinie notwendig ist.
Die englischsprachige Studie analysiert die öffentlich zugänglichen Richtlinien von 14 Bergbaumaschinenherstellern und zeigt die Notwendigkeit von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten im Bergbaumaschinensektor auf.
Der Kommentar von Juliane Kippenberg (HRW) kritisiert die Position der deutschen Bundesregierung bei den Verhandlungen zum europäisches Lieferkettengesetz, insbesondere das Drängen auf eine "Safe Harbour" Regelung. Sozialaudits und Zertifizierungssysteme hätten zu große Schwächen und könnten zu einem Schlupfloch für Unternehmen werden.
In einer Stellungnahme bewertet Fairtrade International den Ratsbeschluss zum EU-Lieferkettengesetz und kritisiert, dass die Rolle von Audits und Zertifizierungen durch Dritte weiter geklärt wurde. Fairtrade betont erneut, dass sie kein Ersatz für Verantwortung und Haftung der Unternehmen sein können. Außerdem sei es besorgniserregend dass der Rat in seinem Beschluss, ein existenzsicherndes Einkommen nicht ausdrücklich als Menschenrecht erwähnt und Einkaufspraktiken nicht als Teil der Sorgfaltspflicht benennt.
Während sich die EU-Mitgliedstaaten an eine gemeinsame Position bei den Verhandlungen über das EU-Lieferkettengesetz annähern, bleibt es weiter strittig, ob Unternehmen die Sorgfaltspflicht für ihre gesamte Wertschöpfungskette oder lediglich für die Lieferkette übernehmen sollen.
Die Initiative kritisiert, dass das im vergangenen Jahr verabschiedete deutsche Lieferkettengesetz nicht ausreiche, um derartige Vorfälle in Zukunft wirksam zu verhindern. Unter dem Motto "Yes EU Can" startet das Bündnis daher eine neue Kampagne.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt, dass die EU-Kommission einen Richtlinienentwurf zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen vorgelegt hat und sieht Fortschritte gegenüber dem deutschen Lieferkettengesetz. Die Beschränkung der Sorgfaltspflichten eines Unternehmens auf seine "etablierten Geschäftsbeziehungen" sei allerdings problematisch.
Die Organisationen fordern, die umweltbezogenen Teilhaberechte des lateinamerikanischen Abkommens von Escazú im Europäischen Lieferkettengesetz als verpflichtende Norm aufzunehmen.
Die Europäische Kommission hat ihr Vorhaben, Unternehmen zu mehr Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu verpflichten, ohne Angabe von Gründen vertagt. In einem offenen Brief rufen zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen dazu auf, sich hinter das EU-Lieferkettengesetz zu stellen und den Prozess transparenter zu gestalten.
Das deutsche Lieferkettengesetz darf für den EU Entwurf nicht zur Blaupause werden – denn dafür ist es zu schwach, so die Initiative Lieferkettengesetz.
In einem Brief an die EU-Generaldirektion Umwelt fordert das Ministerium ein starkes EU-Lieferkettengesetz, das Defizite der deutschen Regelung ausgleicht.