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Artikel

11 Sep 2019

Autor:
Hanna Gersmann, taz

Organisationen fordern Lieferkettengesetz: Drei Gründe für mehr Regulierung

64 Organisationen [...] forderten am Dienstag gemeinsam ein Lieferkettengesetz. Damit könnten Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltfrevel im Ausland haftbar gemacht werden. Wie würde das gehen? ...

Beispiel 1: Der deutsche Chemiekonzern BASF bezieht [...] Platin [...] aus der Marikana-Mine in Südafrika... Im August 2012, schon damals war BASF Großkunde, wurden dort 34 Beschäftigte erschossen, die für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen gestreikt hatten... Die Initiative meint: Wäre das Platin mangelhaft, hätte BASF dies „allein aus Haftungsgründen gegenüber seinen Kunden“ kaum hingenommen. Aber die Produktionsbedingungen? Die müssten mit einem Lieferkettengesetz „ähnliche Bedeutung“ bekommen...

Beispiel 2: ...Mit einem Lieferkettengesetz müssten Süßwarenhersteller zunächst klären, wie groß das Risiko ist, dass Kinder für sie arbeiten, Gegenmaßnahmen ergreifen und darüber berichten, was diese bringen...

Beispiel 3: Anfang 2019 brach in einer Eisenerzmine [...] im Südosten von Brasilien der Damm eines Rückhaltebeckens für Bergbauabfälle... 246 Menschen starben... Kurz vor dem Unglück hatten Mitarbeiter der brasilianischen Tochter des TÜV Süd die Rückhaltebecken noch geprüft und für sicher befunden...

Gäbe es das Lieferkettengesetz, müsste TÜV Süd dafür sorgen, dass sein brasilianisches Tochterunternehmen Sorgfaltspflichten einhält. Und falls nicht, könnten Betroffene eine Zivilklage gegen TÜV Süd in Deutschland einreichen.

Die Bundesregierung [...] lässt derzeit 1.800 Unternehmen befragen, wie gut sie bereits auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen achten. Erst wenn die Umfrage ergibt, dass mehr als die Hälfte der Firmen dabei Mängel haben, sollen weitere Schritte geprüft werden.

[Anmerkung: BASF hat sich auf Anfrage des Business & Human Rights Resource Centres bereits hier zum Marikana-Fall geäußert, und TÜV Süd zum Brumadinho-Fall hier.]

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