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...Ein zentrales Instrument in den Uno-Leitprinzipien sind menschenrechtliche Sorgfaltsprüfungen, und der internationale Trend geht heute in die Richtung, diese gesetzlich vorzuschreiben. Damit werden Unternehmen verpflichtet zu überprüfen, welche Risiken für Menschenrechtsverletzungen in ihrer Geschäftstätigkeit be- stehen. Diese Risiken sollen sie eliminieren und über die dafür ge- troffenen Massnahmen Bericht erstatten. So hat beispielsweise der Europarat 2016 seinen Mitgliedstaaten empfohlen, Sorgfaltsprü- fungen, überall wo signifikante Risiken bestehen, verbindlich vorzuschreiben. Und unsere Nachbarländer geben Gas: Italien nimmt juristische Abklärungen für die Einführung einer solchen Verpflichtung vor, Deutschland plant die konkrete Praxis von Unternehmen systema- tisch zu überprüfen, und in Frankreich steht ein Gesetz für eine Sorgfaltsprüfungspflicht bereits kurz vor der Verabschiedung. Auch die Schweiz muss aktiv werden, und die Konzernverantwortungsinitiative kommt damit genau richtig. Sie schlägt mit der Einführung einer Sorgfaltsprüfungspflicht für Schweizer Konzerne letztlich nichts anderes als die Umsetzung der Uno-Leitprinzipien vor...
In einer Stellungnahme des Bundesrats beantwortet Bally Maya vom Nationalrat fragen bezüglich der neuen CSDDD und den Auswirkungen auf die Schweiz und ihre Unternehmen. Unter anderem gibt sie bekannt, dass eine neue Studie über die Auswirkungen der CSDDD in Auftrag gegeben wurde.
Ein neues Komitee fordert, dass die Schweiz ihre Gesetzgebung an die europäischen Lieferkettenrichtlinien anpasst, um die Verantwortung von Unternehmen in Bezug auf Menschen- und Umweltrechte entlang ihrer Lieferketten sicherzustellen.
Gemäss einer Umfrage würde sich über ein Drittel der Befragten, die 2020 noch gegen die Initiative waren, angesichts der strengeren Regeln heute anders entscheiden.
Über 40 NGOs, 20’600 Privatpersonen, verschiedene Kantone, Parteien und Wirtschaftsverbände haben die Verordnung kritisiert und den Bundesrat aufgefordert, die Schlupflöcher zu stopfen. Der Gegenvorschlag wird am 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Der Gegenvorschlag, der derzeit in öffentlicher Vernehmlassung ist, sieht verschiedene Ausnahmen vor, u.a. für KMU, Firmen mit "geringen Risiken" und Kleinhändler.
Nach dem Scheitern der Volksinitiative zur Firmenverantwortung tritt der weniger weit gehende Gegenvorschlag des Parlaments wohl heuer in Kraft. Doch die jüngsten Entwicklungen im Ausland lassen vermuten, dass eine neue Verschärfung der Regeln aufs Tapet kommen wird.
Am 29. November fand in der Schweiz die Volksabstimmung zur Konzernverantwortungsinitiative statt. Insgesamt stimmten 50,7% der Bürger*innen mit "Ja", doch am Ende fehlten wenige Tausend Stimmen, um gleichzeitig auf die mindestens 12 erforderlichen Mehrheiten auf kantonaler Ebene zu kommen. Die Initianten sehen sich in ihrem Anliegen dennoch bestärkt - die Bewegung werde weitergehen.
"Die Initiant/innen der Konzernverantwortungsinitiative sind erfreut über das Volksmehr, aber enttäuscht, dass es nicht für das Ständemehr gereicht hat. Heute hat sich damit die Konzernlobby durchgesetzt, leider auch dank Falschbehauptungen."
Die Konzernverantwortungsinitiative hat die erforderliche Zustimmung von mehr als der Hälfte der Kantone klar, holt sich aber mit 50,7 Prozent Ja-Stimmen knapp das Volksmehr.
In der öffentlichen Auseinandersetzung sind rechtliche Fragestellungen rund um die Konzernverantwortungsinitiative zum Teil unrichtig und unvollständig gewürdigt worden. So etwa die Frage, inwieweit KMU betroffen sind – oder wie genau die Haftungsregelungen ausgestaltet sind.
Warum die Konzernverantwortungsinitiative nicht so weit geht, wie ihre GegnerInnen gerne behaupten: Ein Gespräch mit der deutschen Juristin Miriam Saage-Maass über die Verrechtlichung der Globalisierung.
Es sei völlig normal, dass multinationale Firmen Verantwortung übernehmen müssen, sagt der Jurist Nicolas Bueno. Doch Selbstverpflichtung bewirke leider wenig.
Professorinnen und Professoren der Entwicklungsökonomie an verschiedenen Schweizer
Universitäten sind der Überzeugung, dass die Konzernverantwortungsinitiative ein geeignetes Instrument
ist, um sicherzustellen, dass Aktivitäten von Schweizer Unternehmen in Entwicklungsländern
entwicklungsfördernd und nicht entwicklungshemmend wirken.
Ungewöhnlicher Schritt: Mitten im Abstimmungskampf unterbreiten die Initianten einen konkreten Vorschlag für ein Konzernhaftungsgesetz – und machen damit Druck auf die Gegner.