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Artikel

9 Dez 2019

Autor:
Nestlé Deutschland AG

Statement: Nestlé Deutschland AG

Unsere Verantwortung in einer globalisierten Welt
Für eine gesetzliche Regelung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten

Gemäß den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte tragen Unternehmen Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten – auch in ihren Wertschöpfungsketten. Als verantwortungsbewusstes Unternehmen bekennen wir uns zur Achtung der Menschenrechte und der Umwelt und haben freiwillig Menschenrechts- und Umweltprüfungsprozesse in unsere Richtlinien und Verfahren entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette integriert. Unser Ansatz orientiert sich an internationalen Standards, einschließlich des Rahmenwerks der Vereinten Nationen und der Leitsätze für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs). Das zugrundeliegende Prinzip der Achtung der Menschenrechte und der Umwelt ist Teil unserer Unternehmensgrundsätze und leitet das Verhalten unserer Mitarbeiter und Geschäftspartner weltweit.

Die Erfahrung zeigt aber, dass freiwillige Maßnahmen einzelner Unternehmen allein nicht ausreichen, um in der Breite Wirkung zu erzielen. Eine verbindliche gesetzliche Regelung auf Grundlage der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte könnte das Bewusstsein der Unternehmen für ihre Verantwortung schärfen und die Durchsetzung von kooperativen und wirkungsvollen Maßnahmen voranbringen. Eine gesetzliche Regelung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten würde auch zu Rechtssicherheit und gleichen Wettbewerbsbedingungen („level playing field“) beitragen. Eine Regulierung muss daher die Verantwortung der Akteure in ihrem Einflussbereich klar definieren und gleichzeitig Rechtssicherheit für die Unternehmen herstellen.

Wir begrüßen es daher, wenn mit einem Sorgfaltspflichten-Gesetz in Deutschland der Weg für eine anspruchsvolle und einheitliche europäische Regelung geebnet wird.

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