Stellungnahme von KiK zur Klage auf Schmerzensgeld vor dem Landgericht Dortmund
23 Nov 2018
Vorwürfe der Kläger, KiK „flüchte sich mit Tricks in die Verjährung“ sind dreist und werden von KiK auf das Schärfste zurückgewiesen...
Auch der von KiK ausgesprochene Verjährungsverzicht richtet sich nach pakistanischem Recht und ändert danach nichts an der eingetretenen Verjährung, da Rechtsgrundlage pakistanisches Recht ist.
Sofern das Landgericht Dortmund am 29. November zur Auffassung der Verjährung der Ansprüche kommt, muss die Klage abgewiesen werden. Ob überhaupt Ansprüche der Kläger bestanden hätten, wird dann nicht mehr geprüft. Dieses Ergebnis ist für die deutsche Wirtschaft insgesamt unbefriedigend, da die ursprüngliche Frage nach der Haftung von Unternehmen für ihre Zulieferer weiterhin ungeklärt bleibt. Nach geltendem deutschem Recht besteht eine derartige Haftung gegenwärtig nicht...
KiK hat seine unternehmerische Sorgfaltspflicht für Ali Enterprises zu jeder Zeit wahrgenommen. Auditberichte durch unabhängige Dritte haben zu keinem Zeitpunkt gravierende Mängel beim Brandschutz dokumentiert...
In einem 2015 vorgelegten Untersuchungsbericht kamen die pakistanischen Behörden zu dem eindeutigen Urteil, dass das Feuer durch einen terroristischen Brandanschlag ausgelöst wurde...
KiK [war] von Anfang an bereit, den Betroffenen des Brandes finanzielle Unterstützung (materieller Schadensersatz) zu zahlen – auf freiwilliger Basis und ohne Schuldanerkenntnis. Diese Bereitschaft war Ausdruck der unternehmerischen Verantwortung von KiK als Hauptauftraggeber der Fabrik...