Wie deutsche Europaabgeordnete beim EU-Lieferkettengesetz Forderungen der Wirtschaftslobby wörtlich übernehmen
Das EU-Lieferkettengesetz bietet eine einzigartige Chance, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in Wertschöpfungsketten europäischer Unternehmen vorzubeugen und Betroffenen endlich eine echte Chance auf Schadensersatz zu eröffnen. Im Februar 2022 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine entsprechende Richtlinie vorgelegt. Dieser geht an mehreren Stellen über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus. Doch er enthält auch zahlreiche Schlupflöcher, maßgeblich durchgesetzt auf Druck von Wirtschaftsverbänden. Die Initiative Lieferkettengesetz hat deshalb bereits im Juni 2022 detaillierte Vorschläge vorgelegt, wie sich der Entwurf verbessern ließe, um doch noch ein wirksames EU-Lieferkettengesetz zu erhalten.
Als es am 30. November 2022 um den Beschluss der EU-Mitgliedsstaaten zum Lieferkettengesetz ging, hat die deutsche Bundesregierung auf Druck der FDP jedoch zahlreiche weitere Verwässerungen durchgesetzt. Und im Europäischen Parlament (EP) haben deutsche Abgeordnete der CDU und ihrer Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) nun Änderungsvorschläge eingebracht, die das EU-Lieferkettengesetz vollends wirkungslos machen würden.
Unsere Analyse zeigt: Einen Großteil ihrer Vorschläge haben die CDU und die EVP dabei von Wirtschaftsverbänden übernommen, teilweise sogar wortwörtlich abgeschrieben. In den laufenden Verhandlungen im EP und in den anschließenden Verhandlungen erwartet die Initiative Lieferkettengesetz von deutschen Abgeordneten und der Bundesregierung, nicht länger den Partikularinteressen der Wirtschaftslobbyisten zu folgen. Stattdessen sollten sie die Menschenrechte, Umwelt und Klima in den Mittelpunkt ihres Handelns stellen.