Die wirksame Regulierung von Menschenrechten in der Wirtschaft ist von entscheidender Bedeutung, um Arbeiter*innen und ihre Gemeinschaften weltweit besser zu schützen. Die Vereinten Nationen (UN) haben dabei eine führende Rolle übernommen, insbesondere mit der Entwicklung der 2011 veröffentlichten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs). Sie sollen als Leitfaden für Staaten und Unternehmen diene, um Menschenrechtsverletzungen, die im Rahmen von Geschäftstätigkeiten begangen werden, zu verhindern, adressieren und wiedergutzumachen. Zur Unterstützung der Umsetzung der UNGPs hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eine Arbeitsgruppe für Wirtschaft und Menschenrechte eingesetzt und „aus fünf unabhängigen Expert*innen besteht...für einen Zeitraum von drei Jahren“. Das Mandat der Arbeitsgruppe wurde 2014, 2017 und 2020 verlängert.
In 2014 leitete der Menschenrechtsrat der VN Schritte ein, um ein international rechtlich bindendes Instrument zur Regulierung der Aktivitäten transnationaler Unternehmen und anderer Wirtschaftsunternehmen auszuarbeiten. Eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe (IGWG), die von Ecuador geleitet wird, wurde gegründet und kommt jedes Jahr in Genf (im Oktober) zusammen, um den aktuellsten Entwurf des Textes zu diskutieren.
Im Rahmen der UNGPs haben Unternehmen eine Verantwortung, menschenrechtliche Sorgfalt auszuüben. Weltweit, insbesondere in Europa, nehmen Regulierungen zu, die Unternehmen verpflichten, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Von dem französischen Gesetz "loi de vigilance" bis hin zu den 2021 verabschiedeten Gesetzen in Deutschland und Norwegen sowie der EU-Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht (CSDDD) zeichnet sich ein klarer Trend ab. Auch große Investoren und Unternehmen sprechen sich zunehmend für solche gesetzlichen Vorgaben aus.
Regulierung von Wirtschaft und Menschenrechten weltweit
UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte
Im Jahr 2014 verpflichtete sich der UN-Menschenrechtsrat, einen Verhandlungsraum für die gesetzliche Verankerung der UNGPs zu schaffen, und beauftragte eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe (IGWG) mit der Ausarbeitung eines verbindlichen UN-Vertrags zur Regulierung der Aktivitäten transnationaler Unternehmen im Rahmen der internationalen Menschenrechtsgesetze.
UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte richten sich an Staaten und Unternehmen und haben das Ziel, Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit unternehmerischen Aktivitäten vorzubeugen, sie zu bekämpfen und Abhilfe zu schaffen.
Verbindliche Sorgfaltspflichten
Eine wachsende weltweite Bewegung, die darauf abzielt, Unternehmen gesetzlich zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten zu verpflichten.