Dieses Portal umfasst aktuelle Nachrichten zu verbindlichen Sorgfaltspflichten, Informationen zu nationalen und regionalen Entwicklungen in diesem Bereich, öffentliche Unternehmens-Statements für eine gesetzliche Regelung, Leitfäden für Regierungen und Beispiele für die Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Unternehmen.
In Deutschland wurde 2021 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vom Bundestag beschlossen. Das Gesetz trat am 1. Januar 2023 in Kraft und erfasst zunächst Unternehmen ab 3.000, von 2024 an Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen. Die Zivilgesellschaft begrüßt das Gesetz als Paradigmenwechsel in Deutschland und wichtigen Etappenerfolg, weist aber auch auf die Lücken hin. Mehr dazu unten.
In einer Blog-Serie diskutieren Expert*innen und Stakeholder aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und dem öffentlichen Sektor, warum verbindliche Sorgfaltspflichten notwendig sind, um Menschenrechten in der Wirtschaft mehr Geltung zu verleihen und die Situation der Betroffenen entlang globaler Wertschöpfungsketten zu verbessern, und wie wirkungsvolle Gesetzgebung aussehen könnte.
Im Fokus
Deutsches Sorgfaltspflichtengesetz seit 1. Januar 2023 in Kraft
Das Gesetz wurde am 11. Juni 2021 vom Bundestag angenommen.
Informationen und Handreichungen vom BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist die für das Lieferkettengesetz zuständige Behörde.
Schulungsangebote für Unternehmen
Der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte unterstützt bei der Erstellung eigener Schulungsmaterialien und bietet individuelle Schulungen zum Thema menschenrechtliche Sorgfalt an.
Mehr als 50 Unternehmen fordern starkes Gesetz
In einem gemeinsamen Statement forderten Unternehmen 2021 eine Stärkung des Regierungsentwurfs für ein deutsches Sorgfaltspflichtengesetz im parlamentarischen Verfahren.
"Was das neue LIEFERKETTENGESETZ liefert – und was nicht"
Analyse der Initiative Lieferkettengesetz
Verbindliche Sorgfaltspflichten
Weitere Informationen auf der englischen Portal-Startseite.