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Briefing

9 Mär 2022

Leitfaden zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht bei Überwachungstechnologien

Shutterstock

Überwachungstechnologien verändern unsere Gesellschaft grundlegend. Während bestimmte Technologien bei angemessener staatlicher Aufsicht und Rechenschaftspflicht legitimen Zwecken der Strafverfolgung und nationalen Sicherheit dienen können, werden viele von ihnen eingesetzt, um systematisch eine Reihe von Menschenrechten zu verletzen. Sie verstärken Diskriminierung, fördern die Zensur von Medien, untergraben die Privatsphäre, erleichtern Inhaftierung und Zwangsarbeit und ermöglichen Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger*innen.

Als Anteilseigner von Unternehmen, die in der Überwachungstechnologie-Wertschöpfungskette tätig sind oder in diese investieren, spielen Investoren eine entscheidende Rolle bei der Förderung der Menschenrechte und der Einhaltung ihrer Verantwortung gemäß den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Investoren haben auch eine treuhänderische Pflicht gegenüber ihren Kunden, die sich dahingehend entwickelt hat, dass sie Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (Environment, Social and Governance, ESG) als Schlüsselindikatoren für den langfristigen Wert und die Langzeitperformance eines Unternehmens einbezieht. Menschenrechtsrisiken sind materielle Risiken, die mit rechtlichen, rufschädigenden und finanziellen Folgen für Unternehmen und ihre Investoren einhergehen.

Der Leitfaden stützt sich auf die Sichtweisen von Verfechter*innen digitaler Rechte, HRDD-Expert*innen und Investoren und soll Investoren jeglicher Größe, Art und Herkunft dabei helfen, sich im Überwachungstechnologie-Sektor zurechtzufinden und Wegweiser für die Erfüllung der menschenrechtlichen Pflichten bereitstellen. Der Leitfaden umfasst:

  • eine Analyse, wie Überwachungstechnologien Menschenrechtsrisiken für Einzelpersonen und Gemeinschaften schaffen;
  • eine Erläuterung der materiellen Risiken für Investoren;
  • Leitfragen zur Ermittlung der Schwere des Risikos; und
  • einen Rahmen für die Entscheidungsfindung bei Investitionen.

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