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Artikel

20 Nov 2017

Autor:
Peter Maxwill, Spiegel Online

Weigerung einer arabischen Airline, israelische Staatsangehörige zu befördern, verstößt nicht gegen das deutsche Diskriminierungsgesetz, entscheidet ein Gericht

"Urteil in Frankfurt: Warum darf diese Fluggesellschaft Israelis abweisen?", 17 November 2017

Das Landgericht in Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Fluggesellschaft Kuwait Airways keine israelischen Staatsangehörigen befördern muss... Die Richter wiesen die Klage eines Passagiers zurück, der die Fluggesellschaft wegen Diskriminierung verklagt hatte... Der Kläger [...] hatte online einen Flug von Frankfurt nach Bangkok mit fünfstündigem Zwischenstopp in Kuwait gebucht. Als die Gesellschaft [...] von M.s israelischer Staatsangehörigkeit erfuhr, stornierte sie den Flug. Kuwait Airways, eine staatliche Fluggesellschaft, berief sich dabei auf ein kuwaitisches Gesetz... Das sogenannte Einheitsgesetz zum Israel-Boykott verbietet Vereinbarungen aller Art mit israelischen Staatsbürgern. Das Land in der Golfregion erkennt Israel nicht an. Die Fluggesellschaft hatte dem Kläger daraufhin angeboten, ihn auf ihre Kosten mit einer anderen Fluggesellschaft per Direktflug nach Bangkok zu befördern... Das Gericht erkannte keinen Antisemitismus, da es strikt zwischen der Zugehörigkeit zum Judentum und der Angehörigkeit zum Staat Israel differenziert: Im vorliegenden Fall verbiete das kuwaitische Boykottgesetz keine Vereinbarungen mit Juden, sondern mit Israelis... Das deutsche Antidiskriminierungsgesetz greife daher nicht. Das gelte nur bei einer Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft oder der Religion, nicht aber wegen einer bestimmten Staatsangehörigkeit.