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2 Feb 2022

Author:
Tagesschau

EU stuft Atomkraft und Erdgas als nachhaltig ein

Investitionen in neue Gas- und Atomkraftwerke sollen in der Europäischen Union unter bestimmten Auflagen als klimafreundlich gelten. Trotz massiver Kritik nahm die Europäische Kommission einen entsprechenden Rechtsakt an.

Die zuständige EU-Kommissarin Mairead McGuinness sagte, der Rechtstext der Kommission sei "vielleicht nicht perfekt", er biete aber "eine echte Lösung" für das Ziel der EU, bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden. Atomenergie und Gas seien zwar "an sich nicht grün, aber sie ermöglichen den Übergang zu erneuerbaren Energien", hieß es von Kommissionsexperten.

Der Rechtsakt lockert auch die Auflagen für Gaskraftwerke. Besonders Deutschland hatte sich für Gas als sogenannte Brückentechnologie eingesetzt. Hintergrund der Einstufung von bestimmten Gas- und Atomprojekten als nachhaltig ist die sogenannte Taxonomie der EU. Sie soll Bürger und Anleger dazu bringen, in klimafreundliche Technologien zu investieren, um die Klimaziele der EU zu erreichen.

Der nun angenommene Rechtsakt sieht vor, dass Investitionen in neue Gaskraftwerke bis 2030 als nachhaltig gelten, wenn sie unter anderem schmutzigere Kraftwerke ersetzen und bis 2035 komplett mit klimafreundlicheren Gasen wie Wasserstoff betrieben werden. Im ursprünglichen Entwurf war die Beimischung von klimafreundlichen Gasen schon ab 2026 vorgeschrieben.

Das bedeutet, dass Gaskraftwerke nun unter Umständen länger höhere Anteile an verschmutzendem Erdgas nutzen können. Neue Atomkraftwerke sollen bis 2045 als nachhaltig klassifiziert werden, wenn ein konkreter Plan für die Endlagerung radioaktiver Abfälle ab spätestens 2050 vorliegt.

Die Pläne der Kommission wurden bereits im Vorfeld stark kritisiert...

EU-Abgeordnete, Umweltschützer und Wissenschaftler haben immer wieder auf die klimaschädlichen CO2-Emissionen von Gas und die ungelösten Frage des radioaktiven Abfalls bei der Kernkraft hingewiesen. Auch große Anleger wie die Europäische Investmentbank und die Investorengruppe IIGCC äußerten sich kritisch.

Theoretisch können die Mitgliedstaaten oder das Europaparlament das geplante Inkrafttreten der neuen Regeln 2023 noch verhindern. Dafür müssten mindestens 20 Mitgliedstaaten dagegen stimmen oder aber eine absolute Mehrheit im Europaparlament. Eine Ablehnung gilt daher als unwahrscheinlich.

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