Germanwatch begrüßt Gesetzesvorhaben für nachhaltige Wertschöpfungsketten aus dem Bundesentwicklungsministerium
Die Entwicklungs- und Umweltorganisation Germanwatch begrüßt diesen Vorstoß aus dem Bundesentwicklungsministerium. Cornelia Heydenreich, Teamleiterin Unternehmensverantwortung bei Germanwatch: „...[U]nsere Erfahrung zeigt, dass ein verbindlicher Rahmen zur Achtung der Menschenrechte erforderlich ist, damit nicht nur ein paar Vorreiterunternehmen aktiv werden, sondern die gesamte Wirtschaft einbezogen ist. Aus diesem Grund fordert Germanwatch seit langem eine gesetzliche Regelung... [W]ir [halten] diesen übergreifenden Ansatz, den das Ministerium vorschlägt, für sehr zielführend..." Heydenreich warnt jedoch vor einer zu engen Auslegung eines solchen Gesetzes: "Wir dürfen nicht allein bei den Arbeitsrechten stehenbleiben... Es müssen zum Beispiel auch Betroffene von Vertreibungen geschützt werden, deren Menschenrechte durch unternehmerische Großprojekte verletzt werden.“
Gemeinsam mit anderen Organisationen hatte Germanwatch bereits 2016 einen Gesetzesvorschlag vorgelegt (Link). Mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte hatte die Bundesregierung die Diskussion um ein Gesetz jedoch zunächst auf die lange Bank geschoben. Sie setzt bisher auf Freiwilligkeit und will bis 2020 überprüfen, ob Unternehmen freiwillig genug tun. Die Methodik dieser Überprüfung haben verschiedene Organisationen und der DGB im vergangenen Dezember massiv kritisiert (Link)...