Grüner Knopf: Eintrag ins Markenregister inkl. Satzung
Der Grüne Knopf macht Textilprodukte kenntlich, die vom Siegelgeber festgelegte spezifische soziale und umweltbezogenen Produktmerkmale, sowie spezifische Anforderungen an die Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umwelt in Prozessen und Methoden zur Produktion in der relevanten Lieferkette erfüllen (Chain of Custody).
Ein Produkt kann den Grünen Knopf tragen, wenn dem Siegelgeber nachgewiesen wurde, dass
- das produktverantwortliche Unternehmen alle in Anlage 1 aufgestellten Voraussetzungen in Bezug auf unternehmerische Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umwelt erfüllt und dies im Rahmen einer unabhängigen Prüfung des Unternehmens durch eine akkreditierte Prüfstelle nach Maßgabe dieser Satzung nachgewiesen wurde (unternehmensbezogene Kriterien) und
für alle einzelnen Produkte, für welche der Grüne Knopf genutzt werden soll, nach den Vorgaben dieser Satzung durch Vorlage von Siegeln, die auf Basis der Anforderungen in Anlage 3 vom Siegelgeber anerkannt wurden, belegt werden konnte, dass die Produkte für die die Produktionsschritte Konfektio- nierung („Nähen, Zuschneiden“) und Textilveredelung (so genannte „Nassprozesse“ wie Bleichen und Färben) allen in Anlage 2 vorgegebenen Sozial- und Umweltkriterien entsprechen (produktbezogene Kriterien).