Hintergrundinfo zum französischen Sorgfaltspflichtengesetz und aktuellen Entwicklungen in Deutschland
Am 21. Februar verabschiedet das französische Parlament in letzter Lesung ein Gesetz zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen. Mit dem Sorgfaltspflichtengesetz bringt Frankreich die politischen Entwicklungen zur Unternehmensverantwortung in globalen Geschäften einen großen Schritt weiter. Die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen fordern Unternehmen auf, Menschenrechte zu achten, auch in ihren weltweiten Geschäftsbeziehungen. Mit dem französischen Gesetz wird diese menschenrechtliche Sorgfaltspflicht nun erstmalig umfassend in verbindliches nationales Recht umgesetzt. Damit kommt Frankreich der in den UN-Leitprinzipien, aber auch in den verbindlichen Menschenrechtsverträgen verankerten staatlichen Schutzpflicht nach, durch entsprechende Rahmensetzung dafür zu sorgen, dass Unternehmen die Menschenrechte achten. Zum besseren Verständnis werden im Folgenden die Hauptelemente des französischen Sorgfaltspflichtengesetzes erklärt...