NGO-Kritik an Klage-Abweisung im KiK-Fall
'Klageabweisung im KiK-Fall zeigt gravierende Lücken im deutschen Rechtssystem', 10 Jan 2019
Das Dortmunder Landgericht hat heute die Klage von Betroffenen eines Fabrikbrandes in Pakistan gegen das Textilunternehmen KiK abgewiesen. Es war die erste Klage dieser Art in Deutschland. Ob die Kläger in Berufung gehen, steht noch nicht fest. Für die Entwicklungsorganisationen Brot für die Welt, Germanwatch und MISEREOR sowie das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung zeigt diese Entscheidung gravierende Lücken im deutschen Rechtssystem und ist ein klarer Handlungsauftrag an die Politik. Nach Auffassung der Kläger hatte KiK als Hauptabnehmer der produzierten Kleidung eine Mitverantwortung für sichere Arbeitsbedingungen bei dem Zulieferbetrieb Ali Enterprises. […]
„Die gesetzlichen Grundlagen in Deutschland sind unzureichend, um deutsche Unternehmen bei Menschen- und Arbeitsrechtsverstößen im Ausland zur Verantwortung zu ziehen. Das zeigt die Abweisung der Klage leider sehr deutlich“, sagt Heike Drillisch, Koordinatorin des CorA-Netzwerks. „Wir brauchen dringend ein Gesetz, das die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen und entsprechende Haftung klar regelt.“
Bei der Abweisung der Klage folgte das Dortmunder Gericht auf Grundlage des pakistanischen Rechts dem Antrag von KiK auf Verjährung, obwohl das Unternehmen zuvor einen Verjährungsverzicht unterzeichnet hatte. „Der KiK-Fall zeigt, dass freiwillige Zusagen von Unternehmen Rechtssicherheit nicht ersetzen können“, erklärt Maren Leifker, Referentin für Menschenrechte bei Brot für die Welt. […]