abusesaffiliationarrow-downarrow-leftarrow-rightarrow-upattack-typeburgerchevron-downchevron-leftchevron-rightchevron-upClock iconclosedeletedevelopment-povertydiscriminationdollardownloademailenvironmentexternal-linkfacebookfiltergenderglobegroupshealthC4067174-3DD9-4B9E-AD64-284FDAAE6338@1xinformation-outlineinformationinstagraminvestment-trade-globalisationissueslabourlanguagesShapeCombined Shapeline, chart, up, arrow, graphLinkedInlocationmap-pinminusnewsorganisationotheroverviewpluspreviewArtboard 185profilerefreshIconnewssearchsecurityPathStock downStock steadyStock uptagticktooltiptwitteruniversalityweb

This page is not available in English and is being displayed in German

Article

30 May 2023

Author:
Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO)

VENRO: Europäisches Parlament muss den Weg für ein EU-Lieferkettengesetz frei machen

Der Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO) appelliert an die deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament, für das EU-Lieferkettengesetz zu stimmen. „Mit dem EU-Lieferkettengesetz kann die EU weltweit ein starkes Zeichen setzen, dass Ausbeutung, Umweltzerstörung und die Schädigung des Klimas in Wertschöpfungsketten europäischer Unternehmen nicht länger toleriert werden“, erklärt Martina Schaub, Vorstandsvorsitzende von VENRO.

„Wir begrüßen es sehr, dass der Rechtsausschuss in seinem Vorschlag eine stärkere Einbindung von Betroffenen und zivilgesellschaftlichen Organisationen bei der Erstellung von Risikoanalysen und Aktionsplänen von Unternehmen einfordert, als es die Kommission in ihrem Vorschlag vorsieht“, so Schaub. „Wir begrüßen auch, dass Unternehmen ihre Verantwortung, menschenrechtliche und ökologische Mindeststandards entlang ihrer Wertschöpfungsketten einzuhalten, nicht an ihre Zulieferer abwälzen dürfen. Sie müssen ihre Zulieferer dabei unterstützen, die Standards umzusetzen, und durch eine faire Einkaufspolitik die Zahlung existenzsichernder Löhne ermöglichen.“

Kritisch sieht VENRO, dass der Gesetzentwurf keine Vorgaben für eine faire Beweislastverteilung zwischen Unternehmen und Betroffenen in Zivilverfahren vorsieht. „Damit bleibt es für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen weiterhin sehr schwierig, gegenüber den dafür verantwortlichen Unternehmen in der EU Schadensersatz einzuklagen“, moniert Schaub.

Ein positives Votum des Parlaments würde den Weg frei machen für die Verhandlungen mit der Kommission und dem Rat, die bereits im letzten Jahr ihre jeweiligen Vorschläge zum Lieferkettengesetz beschlossen hatten. Grundlage der Plenumsabstimmung am 1. Juni ist ein Kompromissvorschlag des Rechtsausschusses.

Timeline