Wer hat Angst vor dem Lieferkettengesetz?
...Die führenden Wirtschaftsverbände... erteilten... in einem gemeinsamen Statement einem nationalen deutschen Lieferkettengesetz eine Absage... Andere Verbandsvertreter zeigen sich offener und sprechen sich für eine EU-einheitliche Regelung aus... Es verwundert daher nicht, dass schon mehr als 60 Unternehmen, teils namhafte Großkonzerne, einem Aufruf des Business & Human Rights Resource Centre folgen und es begrüßen, „wenn mit einem Sorgfaltspflichtengesetz in Deutschland der Weg für eine anspruchsvolle europäische Regelung geebnet wird.“
Gegenstand der derzeitigen Diskussion ist der nichtoffizielle Entwurf eines Eckpunktepapiers der beiden Bundesministerien für Arbeit und Soziales (BMAS) und für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ)...
Betroffenen von im Ausland begangenen Menschenrechtsverletzungen soll ein inländischer Gerichtsstand für Klagen wegen Verletzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten gewährt werden... Die Beweislast dafür, dass die Verletzung wesentlicher Rechtsgüter... bei Erfüllung der Sorgfaltspflichten vorhersehbar und vermeidbar gewesen wäre, soll dem Kläger obliegen. Eine Haftung des Unternehmens soll ausgeschlossen sein, wenn es seiner Bemühungspflicht angemessen nachgekommen ist. Unternehmen sollen ihre zivilrechtliche Haftung für die fahrlässige Verletzung von Sorgfaltspflichten ausschließen können, wenn sie einem – staatlich – anerkannten (Branchen-)Standard... beitreten (Safe Harbor)...
...Wenn die Pläne der beiden Bundesminister [Heil] und Müller dem inoffiziellen Eckpunktepapier entsprechen, werden sich die Geschäftsleitungen betroffener Unternehmen keinen unverhältnismäßigen Anforderungen ausgesetzt sehen – dies jedenfalls dann, wenn das vorhandene Risikomanagement der Vermeidung von Reputationsschäden durch die Geschäftstätigkeit angemessen Rechnung trägt. Angst vor dem Lieferkettengesetz brauchen sie nicht zu haben...