Zwischenbericht zum NAP-Monitoring
'Zwischenbericht: Explorative Phase 2018', 10. Juli 2019
...Für die im Fragebogen aufgeführten Antwortmöglichkeiten wurden jeweils Erwartungen definiert, die ein Unternehmen zu erfüllen hat, um als „Erfüller“... zu gelten... Nur Unternehmen, die alle Kernelemente im Ergebnis erfüllt haben oder ihre Nicht-Erfüllung ausreichend erläutert haben..., gelten... als „Erfüller“... Ein Ausgleich zwischen Kernelementen ist nicht vorgesehen. Der Ergebnisbericht wird die Gruppe der „Erfüller“ und „Nicht-Erfüller“ ausweisen.
Daneben wird es eine weitere Gruppe „Unternehmen mit Umsetzungsplanungen“ geben... Die Gruppe der „Unternehmen mit Umsetzungsplanung“ kann... vom Konsortium nicht bezüglich der Zuordnung „Erfüller“/“Nicht-Erfüller“ bewertet werden... Um den tatsächlichen Umsetzungsstand Ende 2020 festzustellen, wird durch den Auftragnehmer Anfang 2021 überprüft, ob die geplanten Maßnahmen umgesetzt wurden...
Diejenigen Unternehmen, die... höchstens drei bewertungsrelevante Fragen nicht entsprechend dem Anforderungsrahmen beantwortet und keine ausreichende Erklärung... hierfür abgegeben haben, werden noch einmal gesondert betrachtet. Ziel der Betrachtung ist es, sogenannte „Unternehmen auf einem guten Weg“ zu identifizieren... Bis zur Vorlage des Schlussberichts im Sommer 2020 kann der IMA [interministerielle Ausschuss] über eine abweichende Würdigung entscheiden...
Um die... Frage zu beantworten, ob der Umsetzungsgrad des NAP in... Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten mindestens 50 Prozent beträgt, muss überprüft werden, ob 50 Prozent der antwortenden Unternehmen die fünf Kernelemente des NAP erfüllen...
Im Rahmen der Auswertung der Befragung im Jahr 2019 soll überprüft werden, ob... eine Verzerrung durch selektive Nichtteilnahme von Unternehmen an der Befragung besteht... Sollte sich... eine statistisch signifikante Selektionsverzerrung zeigen, ...entscheidet der IMA darüber, ob... eine entsprechende Korrektur im Rahmen der Erhebung im Jahr 2020 erfolgt.