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Artículo

2 Jun 2015

Autor:
Erklärung von Bern

Straflosigkeit trotz Problemanerkennung durch Bundesanwaltschaft

...Argors Straflosigkeit lädt Raffinerien und andere Unternehmen, die dem Geldwäschereigesetz unterstehen, offiziell dazu ein, Unkenntnis über heikle Informationen vorzutäuschen. Der Skandalfall zeigt einmal mehr, dass freiwillige Firmenmassnahmen nicht verhindern, dass schmutzige – also illegitim oder illegal gewonnene – Rohstoffe auf den Markt gelangen. Bundesbehörden und im Goldsektor tätige Unternehmen berufen sich gerne auf die strengen Branchenvorschriften. Der Fall Argor macht jedoch die Grenzen dieser Verhaltenskodizes deutlich: Ihre Anwendung bleibt fraglich, zumal bei Konflikten mit der entscheidungsprägenden Profitlogik der Unternehmen. Vor allem aber werden Verstösse nicht sanktioniert, weder im Gold- noch in irgendeinem anderen Sektor...