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Artículo

10 Jul 2024

Autor:
Prof. Anne-Christin Mittwoch für Germanwatch & Oxfam

Geplante Abschwächung des Lieferkettengesetzes wäre laut Rechtsgutachten rechtswidrig

"Geplante Abschwächung des Lieferkettengesetzes wäre rechtswidrig"

Rechtsgutachten zeigt: Abschwächung des deutschen Lieferkettengesetzes, wie von der Bundesregierung vorgesehen, ist nicht mit EU-Recht vereinbar

Die von der Bundesregierung im Zuge des sogenannten „Wachstumspakets“ angekündigte Abschwächung des deutschen Lieferkettengesetzes steht im Widerspruch zu EU-Recht. Zu diesem Schluss kommt ein von der Umwelt- und Verbraucherorganisation Germanwatch und Oxfam Deutschland im Mai in Auftrag gegebenes und heute veröffentlichtes Rechtsgutachten.

„Die kürzlich beschlossene EU-Lieferkettenrichtlinie bestimmt, dass im Zuge ihrer Umsetzung in nationales Recht das im jeweiligen Land bereits bestehende Schutzniveau nicht abgesenkt werden darf. In Deutschland darf also das Schutzniveau des nationalen Lieferkettengesetzes durch die Richtlinie nicht geschwächt werden“, erklärt Prof. Dr. Anne-Christin Mittwoch, Professorin an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Autorin des Gutachtens. „Die Anzahl der vom deutschen Gesetz erfassten Unternehmen mit Verweis auf die Richtlinie zu reduzieren – wie jetzt von der Bundesregierung vorgeschlagen – wäre europarechtswidrig.“

Genau dies aber hatte die Bundesregierung am vergangenen Freitag angekündigt. Demnach soll künftig nur noch ein Drittel der derzeit vom Lieferkettengesetz erfassten Unternehmen darunterfallen. „In der Praxis könnte das bedeuten, dass Betroffene, die derzeit vor deutschen Behörden um ihre Rechte kämpfen, mitten im Verfahren hängen gelassen werden, weil das involvierte Unternehmen plötzlich von seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen entbunden wird“, kommentiert Cornelia Heydenreich, Leiterin des Bereichs Unternehmensverantwortung bei Germanwatch. „Zudem werden Unternehmen, die aktuell unter das Gesetz fallen, zeitweise von ihren Pflichten befreit, nur um diese dann nach einem Jahr wieder erfüllen zu müssen. Das ist das Gegenteil der von Unternehmen geforderten Rechts- und Planungssicherheit.“

„Das deutsche Lieferkettengesetz greift bereits jetzt nur für ganz wenige, extrem große Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden“, ergänzt Franziska Humbert, Leitung Wirtschaft und Menschenrechte bei Oxfam Deutschland. „Die neue EU-Lieferkettenrichtlinie nun zum Anlass zu nehmen, den Anwendungsbereich noch drastischer zu reduzieren, widerspricht dem Sinn und Zweck der Richtlinie. Würde das Lieferkettengesetz in dieser Form abgeändert, riskiert die Bundesregierung ein EU-Vertragsverletzungsverfahren oder sogar Staatshaftungsansprüche Betroffener, denen wegen der Abschwächungen ihr rechtmäßiger Zugang zu deutschen Gerichten verwehrt wird."


Siehe auch: Die Neugestaltung des Anwendungsbereichs des LkSG durch Umsetzung der CSDDD, Prof. Anne-Christin Mittwoch, NJW 2024, 2353

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