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Artículo

8 Dic 2020

Autor:
Corinna Emundts, tagesschau.de

Lieferkettengesetz: Wer haftet für verletzte Menschenrechte?

4. Dezember 2020

Seit Monaten wird das Gesetz zumindest in Eckpunkten als kabinettsreif angekündigt und doch wieder vertagt...

Gerungen wird um die Fragen, ab welcher Unternehmensgröße das Gesetz gelten soll und wie Unternehmer in die Haftung genommen werden können. Genauer: Wie schmerzhaft es für Unternehmen werden kann, die ihrer dann gesetzlich verordneten Sorgfaltspflicht nicht nachkommen.

"Der neuralgische Punkt ist immer die zivilrechtliche Haftung", sagt Giesela Rühl, Juraprofessorin an der Humboldt-Universität Berlin. Doch Minister Müller hat sich hier öffentlich schon festgelegt: Das Gesetz solle die Rechte von Arbeitern "vor Gericht stärken und einen Weg eröffnen, Schadensersatzansprüche in Deutschland geltend zu machen"...

Unternehmen könnten mit dem Gesetz leichter nachweisen, dass sie ihren Sorgfaltspflichten nachkommen. Es seien "Regelungen mit Augenmaß, die die besonderen Belange des Mittelstands berücksichtigen"...

Interessant an dem öffentlich bekundeten Widerstand ist, dass unterhalb der Spitzenverbandsebene das Meinungsspektrum der Wirtschaft sehr breit wird. Ähnlich wie in der Unionsfraktion, die keineswegs geeint gegen das Gesetzesvorhaben agiert, sondern auch Befürworter in ihren Reihen hat. Namhafte große und mittlere Unternehmen fordern ein Lieferkettengesetz, etwa die "Ruggie-Runde" bei der Hamburger Stiftung für Wirtschaftsethik, zu deren Organisatoren unter anderem Adidas, BMW und Nestlé Deutschland zählen. Von einer gesetzlich fixierten Sorgfaltspflicht verspricht man sich hier sogar Chancen, "gerade im Hinblick auf den Umgang mit Menschenrechtsverstößen und entsprechenden kollektiven Präventionsmaßnahmen".

Von Angst vor möglichen Haftungsregeln keine Spur: Manche Unternehmen sehen neben der moralischen Verpflichtung sogar ein ureigenes wirtschaftliches Interesse: "Wenn wir als Unternehmen darauf abzielen, dass es Menschen in der Lieferkette gut geht, haben wir die Sicherheit, auch morgen noch Rohstoffe zu erhalten", sagt Thomas Seeger vom Schokoladenhersteller "Ritter Sport"...

Selbst bei Unternehmen unterhalb der bisher von den Verhandlern angedachten Grenze von 500 Mitarbeitern finden sich Befürworter im Mittelstand...

Bei der Haftungsfrage käme es auf die Ausgestaltung an. Ob ein reines Bußgeld ein Kompromiss als Einstieg in ein Gesetz wäre, wie es der Wirtschaftsflügel der Union vorschlägt? Am Ende bliebe es eine politische Frage, so Juristin Rühl, ob die Befürworter eines schärferen Gesetzes mit einer darin enthaltenen Haftung sich darauf einließen und damit auch einiges aufgäben.

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