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Artículo

30 Mar 2020

Autor:
CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, DGB, Forum Menschenrechte, Transparency International Deutschland, Venro, Verbraucherzentrale Bundesverband

NGO-Stellungnahme zum zweiten Zwischenbericht des Monitorings deutscher Unternehmen

Die Ergebnisse der ersten Phase des Monitorings im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirt- schaft und Menschenrechte (NAP) haben zurecht die Diskussion um ein Lieferkettengesetz stark vorangetrieben. Laut der ersten Erhebungsphase von 2019 erfüllen weniger als 20 Prozent der Unternehmen die Vorgaben des NAP. Dieser Wert bleibt klar hinter der Zielmarke von 50 Prozent zurück, die die Bundesregierung aufgestellt hatte...

Jeglicher Aufschub würde die Einhaltung des Koalitionsvertrags nahezu unmöglich machen... Sollte aufgrund der Corona-Krise im vorgesehenen Zeitrahmen nicht die notwendige Anzahl von Responders erreicht werden, muss daher das Ergebnis der ersten Erhebung die Grundlage für die Entscheidung über das Lieferkettengesetz bilden...

Aktuelle Forderungen von Wirtschaftsverbänden an die Bundesregierung, wegen der Corona-Krise das Lieferkettengesetz von der politischen Agenda zu streichen, sind sachlich nicht begründet... Es würde für die Unternehmen zudem in der aktuellen Wirtschaftskrise auch keinen zusätzlichen Aufwand verursachen, da es vermutlich erst Mitte 2021 verabschiedet würde. Mittels Übergangsregelungen wäre auch sicherzustellen, dass die Regelungen erst nach Abflauen der Krise in Kraft treten.

1. Ergebnisse der ersten Erhebungsphase (2019) unterstreichen Notwendigkeit eines Lieferkettengesetzes...

2. Bisherige Kritik an der Methodik des Monitorings bestätigt sich in der ersten Erhebungsphase...

3. Zweite Erhebungsphase und gesetzliche Folgemaßnahmen

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