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Artículo

18 Sep 2023

Autor:
Initiative Lieferkettengesetz

Pressestatement der Initiative Lieferkettengesetz nach Habeck-Vorstoß: Menschenrechtsschutz darf nicht weiter verzögert werden

"Nach Habeck-Vorstoß: Menschenrechtsschutz darf nicht weiter verzögert werden"

Berlin, 18. September 2023. Anlässlich der von Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, geäußerten Pläne, Berichtspflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auszusetzen, kommentiert Michelle Trimborn, Sprecherin der Initiative Lieferkettengesetz: 

"Menschenrechte und Umweltschutz in unseren Lieferketten dürfen nicht weiter aufgeschoben werden. Dass es sich in der Diskussion darum, ob Unternehmen ausbeuterische Kinderarbeit, Löhne unter dem Existenzminimum und lebensgefährliche Arbeitsbedingungen in ihren Lieferketten verhindern müssen, jetzt vor allem um Berichtspflichten und Bürokratie dreht, ist fatal. Das Lieferkettengesetz soll dazu dienen, Risiken zu ermitteln und zu minimieren; Betroffene von Menschenrechtsverletzungen sollen dabei gestärkt werden. An erster Stelle muss dabei die Achtung der Menschen und unseres Planeten stehen. Der an vielen Stellen bereits schwache Kompromiss im deutschen Lieferkettengesetz darf nicht weiter abgeschwächt werden – schon gar nicht auf Bestellung einzelner Wirtschaftsverbände.

Berichtspflichten sind dabei keine bürokratische Übung, die von Unternehmen lediglich abzuhaken ist und ausschließlich Belastung schafft. Im Gegenteil: Öffentliche Berichte sind für alle Akteure zentral für die Umsetzung des Lieferkettengesetzes: Sie schaffen die notwendige Transparenz, um die Bemühungen der Unternehmen nachzuhalten. Nur so können sowohl das BAFA – die Aufsichtsbehörde für das Lieferkettengesetz – als auch die Betroffenen selbst nachvollziehen, ob die Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten nachkommen. Den hauptsächlichen Aufwand zur Umsetzung des Gesetzes sehen wir in der Etablierung wirksamer Prozesse zur Ermittlung und Bearbeitung von Risiken. Die seit langem angekündigte und an den Sorgfaltspflichten ausgerichtete Berichtspflicht ist dafür ein entscheidender treibender Faktor.

Der Schutz von Menschenrechten, Klima und Umwelt in der globalisierten Wirtschaft musste schon zu lange warten. Dies jetzt noch weiter zu verzögern, bis sämtliche europäischen Gesetzgebungsprozesse in diesem Bereich abgeschlossen und national umgesetzt sind, ist unverständlich – und ein falsches Zeichen, nicht nur in Richtung der Betroffenen, sondern auch an alle Unternehmen in Deutschland, die bereits seit Jahren mit voller Kraft an der Stärkung gerechter Lieferketten arbeiten und ihre Berichte vorbereitet haben.

Darüber hinaus sorgt das Gesetz bereits dafür, Unternehmen nicht unnötig zu belasten: Das Kriterium der Angemessenheit ist zentral in der Ausgestaltung des Gesetzes und der Prüfung der Sorgfaltspflichten. Es sorgt dafür, dass Unternehmen nur Pflichten erfüllen müssen, die der Größe des Unternehmens angemessen und für sie realistisch umsetzbar sind. Auch die Aufsichtsbehörde achtet dabei besonders darauf, dass das Lieferkettengesetz nicht zu Lasten von kleinen und mittelständischen Unternehmen geht. Die Auslagerung der Sorgfaltspflichten von Großkonzernen auf kleinere Unternehmen ist explizit untersagt, wie das BAFA zuletzt in einer Handreichung bestätigte." [...]

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