Rechtsgutachten zur Ausgestaltung eines Lieferkettengesetzes
Wie können diese zentralen Anforderungen an ein Lieferkettengesetz im deutschen Rechtssystem umgesetzt werden? Das zeigt das Gutachten der Initiative Lieferkettengesetz:
- Ein Lieferkettengesetz würde Unternehmen nichts Unmögliches abverlangen, sondern eine der Schwere der drohenden Verletzung und der Größe des Unternehmens angemes- sene Sorgfalt festschreiben. Unternehmen haften nur dann, wenn sie durch mangelnde Sorgfalt Schäden mitverursachen, die sie hätten vorhersehen und vermeiden können.
- Nicht alle unternehmensbezogenen Menschenrechtsverletzungen sind von den im deut- schen Recht bestehenden Deliktsnormen abgedeckt. Daher ist eine menschenrechtsbasierte Ausweitung der Deliktsnorm notwendig.
- Menschenrechte und Umweltschäden sind häufig eng miteinander verbunden. Umweltschäden führen häufig auch zu Verletzungen der Menschenrechte auf Gesundheit, Wasser, Nahrung und einen angemessenen Lebensstandard...
Die Initiative Lieferkettengesetz legt Wert darauf, dass ein Lieferkettengesetz an bestehende Grundsätze des deutschen Rechts anknüpft... Neben der Einführung von Ordnungswidrigkeitstatbeständen, wenn Unternehmen zum Beispiel Anforderungen an die Offenlegung missachten, gehört zu einem wirksamen Gesetz auch die zivilrechtliche Haftung vor deutschen Gerichten. Anderenfalls wäre den Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen, um die es vor allem geht, wenig geholfen. Dieses Kapitel macht auch Vorschläge, wie Regelungen im Vergaberecht und bei der Außenwirtschaftsförderung auf die Einhaltung der Sorgfaltspflicht hinwirken können.