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Antwort EITI-Sekretariat Deutschland
...das D-EITI Sekretariat bedankt sich für die Zusendung der Stellungnahme und Ihr Interesse an D-EITI. Als Sekretariat der D-EITI liegt es nicht in unserer Zuständigkeit zu inhaltlichen Forderungen Stellung zu nehmen (Leistungsbeschreibung des D-EITI Sekretariats:http://www.d-eiti.de/wp-content/uploads/2015/03/2015-03-10-Terms-of-Reference-D-EITI-Sekretariat.pdf ). Das obliegt auf internationaler Ebene dem EITI Board und national der MSG.
Für weitere Fragen zu dem deutschen EITI Prozess stehen wir gerne zur Verfügung...