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12 Fév 2019

Auteur:
CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung

CorA-Netzwerk begrüßt Gesetzesvorschlag für Menschenrechtsschutz in Wertschöpfungsketten von Entwicklungsminister Gerd Müller

Das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung begrüßt einen Gesetzentwurf aus dem Entwicklungsministerium (BMZ), der menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen vorsieht.

„CorA fordert seit Jahren, dass Unternehmen für die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit haften müssen“, kommentiert die Koordinatorin [des Netzwerks] ... „Menschenrechte lassen sich in globalisierten Lieferketten nicht auf freiwilliger Basis schützen. Wir fordern die anderen Ministerien und das Kanzleramt auf, sich jetzt konstruktiv in die Formulierung einer gesetzlichen Regelung einzubringen.“

Aus Sicht des CorA-Netzwerks muss ein Gesetz für nachhaltige Wertschöpfungsketten folgende Eckpfeiler beinhalten:

Alle Unternehmen müssen die menschenrechtlichen Risiken ihrer Geschäftsbeziehungen identifizieren und angemessene Maßnahmen ergreifen, damit sie behoben werden.

Zudem sind Haftung und Sanktionen im Falle der Nichteinhaltung durch Unternehmen zentral, damit das Gesetz wirkt. Neben dem Ausschluss von öffentlicher Auftragsvergabe müssen Unternehmen auch von der Außenwirtschaftsförderung ausgeschlossen werden, wenn sie ihre Pflichten nicht erfüllen.

Auch müssen die Unternehmen verpflichtet werden, über ihre Risikoanalysen und Abhilfemaßnahmen öffentlich zu berichten, wie es die 2011 vom UN-Menschenrechtsrat angenommenen Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte vorsehen.

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