Entscheidung im Januar
Das Landgericht Dortmund will am 10. Januar verkünden, ob die von den vier Klägern geltend gemachten Ansprüche nach dem Brand in einer Textilfabrik im pakistanischen Karachi verjährt sind. Ein vom Gericht beauftragter Gutachter war zu dem Schluss gekommen, die Klagen müssten wegen Verjährung zwingend abgewiesen werden...
Die Kläger aus Pakistan machen geltend, dass Kik bei seinem Lieferanten nicht ausreichend auf die Einhaltung von Sicherheitsstandards beziehungsweise Brandschutzvorgaben hingewirkt habe – obwohl Kik zur Kontrolle der vorgegebenen Standards verpflichtet gewesen sei. Kik weist dies zurück...
Medico International vertrat die Auffassung, nun sei die Politik gefragt. “Die Zeit der freiwilligen Selbstverpflichtungen von Unternehmen ist vorbei. Wir brauchen gesetzliche Regelungen zur Durchsetzung der Menschen- und Arbeitsrechte...
“Wir halten an unserer Auffassung fest, dass Verjährung eingetreten ist”, erklärte Lohmann [Kik-Bereichsleiter Corporate Social Responsibility]. Sollte das Gericht in seinen Beratungen zu der gleichen Auffassung kommen, bleibe die von den Klägern aufgeworfene Frage der Haftung von Unternehmen für ihre Zulieferer unbeantwortet. “Dies empfinden wir als unbefriedigend. Unternehmen benötigen Rechtssicherheit. Aus diesem Grund haben wir uns für eine gesetzliche Regelung unternehmerischer Sorgfaltspflichten ausgesprochen.”