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14 Mar 2023

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Initiative Lieferkettengesetz

Initiative Lieferkettengesetz veröffentlicht Positionspapier mit sechs Anforderungen an ein wirksames EU-Lieferkettengesetz

"Haltung zeigen für Menschenrechte, Umwelt und Klima: Anforderungen an ein wirksames EU-Lieferkettengesetz", 14. März 2023

Die EU hat jetzt die Chance Haltung zu zeigen und Menschen, Umwelt und Klima vor schädlichen Auswirkungen wirtschaftlichen Handelns zu schützen. Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive, das sogenannte EU-Lieferkettengesetz, kann wesentlich dazu beitragen, dass Unternehmen Menschenrechte, Umwelt- und Klimaschutz achten und schädliche Praktiken nachhaltig beenden. Damit das EU-Lieferkettengesetz diese Erwartungen erfüllen kann, fordern wir:

  1. Risikobasierte Sorgfaltspflicht für die gesamte Wertschöpfungskette

Keine Begrenzung der Sorgfaltspflicht auf direkte Geschäftspartner oder etablierte Geschäftsbeziehungen! [...]

2. Verantwortung beim Unternehmen verankern – keine Schlupflöcher schaffen!

Unternehmen verantworten ihre Sorgfaltspflichten und setzen sie um. Sie können ihre Verantwortung nicht pauschal an Dritte delegieren, etwa an Brancheninitiativen oder Standardorganisationen. [...]

3. Chancengleichheit vor Gericht – Beweislast nicht allein den Betroffenen aufbürden!

Betroffene Menschen haben in der Regel keinen Einblick in interne Prozesse und Unterlagen eines Unternehmens. Sie können deshalb kaum beweisen, dass ein Unternehmen vorsätzlich oder fahrlässig handelt. Deshalb brauchen Betroffene eine faire und sachgerechte Verteilung der Beweislast. [...]

4. Sorgfaltspflichten auch für den Finanzsektor – kein Freifahrtschein für Banken und Versicherungen!

Wer Unternehmen und Vorhaben finanziert, trägt Verantwortung: Sorgfaltspflichten gelten gemäß den Leitprinzipien der UN und den Leitsätzen der OECD auch für den Finanzsektor, die OECD stuft ihn sogar als hochriskant ein. [...]

5. Umfassender Schutz für die Umwelt – Umweltschutz darf nicht Stückwerk bleiben!

Unternehmen müssen stärker verpflichtet werden, durch ihre Tätigkeit die Umwelt nicht zu schädigen. Die Sorgfaltspflichten für die Umwelt dürfen nicht unter das Niveau bereits bestehender EU-Gesetzgebung gesenkt werden [...]

6. Sorgfalt fürs Klima, konkret und verbindlich – Klimaschutz nicht im Ungefähren lassen!

Unternehmen sollen ihren Beitrag leisten und für Klimaschutz und Anpassung in der Wertschöpfungskette sorgen. Das EU- Lieferkettengesetz sollte festlegen, dass Unternehmen einen ambitionierten Klimaplan mit konkreten Reduktionszielen und Zeitplan im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen erarbeiten und umsetzen. [...]

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