Kabinett bringt Lieferkettengesetz auf den Weg
Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) macht Tempo. Nach monatelangem Streit hat das Bundeskabinett nun das sogenannte Lieferkettengesetz auf den Weg gebracht. "Das Gesetz ist mit Augenmaß und wird Wirkung zeigen", sagt Müller. Der Entwurf kommt als nächstes in den Bundestag und "wird an dem einen oder anderen Punkt sicherlich noch geändert", so Müller. "Unser Ziel ist es aber, das Lieferkettengesetz bis Mitte des Jahres zu verabschieden." ...
"Wir starten jetzt mit Betrieben, die mehr als 3.000 Mitarbeiter haben. Ein Jahr später werden Betriebe mit 1.000 Beschäftigten einbezogen", sagte der Minister...
Den großen deutschen Unternehmen drohen bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz hohe Bußgelder. Wie aus dem überarbeiteten Entwurf des sogenannten Sorgfaltspflichtengesetzes hervorgeht, sind je nach Vergehen Strafen von 100.000 bis 800.000 Euro vorgesehen. Übersteigt der weltweite durchschnittliche Jahresumsatz des Unternehmens 400 Millionen Euro, kann das Bußgeld sogar bis zu zwei Prozent des Umsatzes betragen.
Die von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) Mitte Februar vorgestellten Gesetzespläne befanden sich zuletzt noch in der Ressortabstimmung. Die Höhe der Bußgelder ist jetzt geregelt. Wie aus dem neuen Entwurf hervorgeht, können Firmen zudem für drei Jahre von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden, wenn die Geldbuße bei über 175.000 Euro liegt...
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace kritisierte den Entwurf als "Phrase". Vorstand Martin Kaiser sagte dazu, Umweltschäden würden nur marginal berücksichtigt und die Zerstörung von Artenvielfalt oder die Schädigung des Klimas würden "nicht sanktioniert". Im parlamentarischen Verfahren müsse der Entwurf nun in ein "wirksames Gesetz" umgewandelt werden.
Die Organisation Transparency International hatte bereits am Montag kritisiert, dass der Entwurf die Mindestanforderungen an die Korruptionsbekämpfung nicht erfüllt. Außerdem darf die Regelung nicht auf große Unternehmen beschränkt werden...