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3 Mar 2021

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Initiative Lieferkettengesetz

Pressemitteilung der Initiative Lieferkettengesetz: Entwurf der Bundesregierung unterläuft internationale Standards

Die Bundesregierung will in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Gesetzentwurf für ein Lieferkettengesetz verabschieden. In einer aktuellen Stellungnahme begrüßt das zivilgesellschaftliche Bündnis „Initiative Lieferkettengesetz“ zwar grundsätzlich das Vorhaben, menschenrechtliche und umweltbezogene Vorgaben für Unternehmen verbindlich zu regeln. Gleichzeitig kritisiert das Bündnis, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung geltende internationale Menschenrechtsstandards der Vereinten Nationen und der OECD unterlaufe.

„Ziel eines Lieferkettengesetzes muss es sein, Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung zu verhindern, bevor sie eintreten – und zwar nicht nur bei direkten Zulieferern, sondern entlang der gesamten Lieferkette. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verfehlt dieses Ziel“, kritisiert Johannes Heeg, Sprecher der Initiative Lieferkettengesetz. „Beschließt das Kabinett den Entwurf in dieser Form, sind die Abgeordneten des Bundestags in der Pflicht: Sie müssen Nachbesserungen einfordern und dafür eintreten, dass das Gesetz internationalen Standards entspricht.“

Die Kritik der Zivilgesellschaft bezieht sich insbesondere darauf, dass der Gesetzentwurf die Sorgfaltspflichten von Unternehmen abstuft: In vollem Umfang sollen sie nur für den eigenen Geschäftsbereich und die direkten Zulieferer gelten. Bei mittelbaren Zulieferern sollen Unternehmen nicht proaktiv Risiken analysieren, sondern erst aktiv werden, wenn sie „substantiierte Kenntnis“ von einer möglichen Menschenrechtsverletzung erlangen. Das widerspricht den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Nach diesem international anerkannten Menschenrechtsstandard stehen Unternehmen in der Verantwortung, Menschenrechte entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu achten...

Das Bündnis kritisiert darüber hinaus, dass der deutsche Gesetzentwurf keine zivilrechtliche Haftungsregelung enthalte, auf die sich Betroffene berufen könnten – anders als das französische Sorgfaltspflichtengesetz und die bisherigen Pläne für eine EU-Regulierung. Zudem seien Umweltstandards nur am Rande berücksichtigt und die Anzahl der erfassten Unternehmen massiv reduziert worden...

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