NAP-Monitoring in Deutschland: Zwischenbericht - Erhebungsphase 2020
September 2020
Auf der Basis der Ergebnisse der Auswertungen und der Anwendung der oben beschriebenen statistischen Gewichtungsverfahren gelten 13 bis 17 Prozent der Unternehmen als „Erfüller“, 83 bis 87 Prozent der Unternehmen sind „Nicht-Erfüller“. Innerhalb der Gruppe der „Nicht-Erfüller“ befinden sich bezogen auf die Grundgesamtheit 10 bis 12 Prozent der Unternehmen „auf einem guten Weg“ zur Erfüllung der NAP-Anforderungen. Der Anteil der „Unternehmen mit Umsetzungsplan“ liegt bei unter 1 Prozent.
Somit hat sich in Bezug auf die Zielsetzung des Monitorings gezeigt, dass 2020 nicht mindestens 50 Prozent der Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mehr als 500 Beschäftigten die im NAP beschriebenen Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt in ihre Unternehmensprozesse integriert haben. An diesem Befund ändert auch ein Einbezug der antwortenden Unternehmen mit einem Umsetzungsplan nichts, da deren Anteil bei unter 1 Prozent liegt...
Die zweite repräsentative Erhebungsphase 2020 schließt das NAP-Monitoring ab. Die Ergebnisse aller drei Monitoringphasen (2018–2020) liefern objektive und belastbare Daten zum aktuellen Umsetzungsstand der NAP-Anforderungen an die Unternehmen sowie zu Herausforderungen bei der Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in Unternehmen...