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Article

11 Fév 2019

Auteur:
Tobias Schwab, Frankfurter Rundschau

Pakistanische Kläger gegen KiK wollen in Berufung gehen

Die Auseinandersetzung um die Verantwortung des deutschen Textildiscounters KIK für die Brandkatastrophe bei einem pakistanischen Zulieferer geht womöglich in die nächste Runde. Für ein Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm wollen die Kläger jetzt Prozesskostenhilfe beantragen...

Der [britische Juraprofessor Ken Oliphant] kam zu dem Ergebnis, dass Schadensersatzansprüche gemäß pakistanischen Gesetzen nach höchstens zwei Jahren verjähren. Die Klage sei daher als unbegründet abzuweisen. Dieser Auffassung schloss sich das Landgericht an.

„Diese Einschätzung teilen wir nicht“, sagte Rechtsanwalt Klinger der FR. Die vier Kläger würden deshalb in Berufung gehen, sollte das Oberlandesgericht Hamm als nächsthöhere Instanz Prozesskostenhilfe gewähren...

Der Textildiscounter KIK [...] sei nach wie vor der Auffassung „wie der britische Gerichtsgutachter und das Landgericht Dortmund, dass die Verjährung eingetreten ist und sind uns weiter sicher, dass auch in der Sache selbst keine Ansprüche bestehen“...

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