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14 Lug 2020

Ergebnis ist ein Offenbarungseid: Stellungnahme der Initiative Lieferkettengesetz zur Menschenrechts-Befragung deutscher Unternehmen

Anlässlich des heute von Bundesarbeitsminister Heil und Bundesentwicklungsminister Müller bekanntgegebenen Ergebnisses des „Monitorings der Bundesregierung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP-Monitoring) kommentiert Johanna Kusch, Sprecherin des zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Initiative Lieferkettengesetz“:

„Die Wirtschaftsverbände haben durch massive Lobbyarbeit in Wirtschaftsministerium und Kanzleramt die Methodik der Befragung schon im Vorfeld völlig verwässert. Trotz der niedrigen Anforderungen der Befragung schaffen es nur 22 Prozent der Unternehmen, diese zu erfüllen. Dieses Ergebnis ist ein Offenbarungseid und zeigt den Stellenwert, den Menschenrechte bei den meisten deutschen Unternehmen haben. Die Bundesregierung muss nun ihrem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nachkommen und noch in dieser Legislaturperiode für ein nationales Lieferkettengesetz sorgen.

Die Befragung macht endgültig deutlich: Freiwillig tun die Unternehmen viel zu wenig. Deswegen muss ein Lieferkettengesetz auch klare Haftungsregeln enthalten – sonst bleibt es ein Papiertiger. Wenn ein Unternehmen keine angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen ergriffen hat und deswegen ein Schaden eintritt, dann muss das Unternehmen dafür gerade stehen – denn dann hat es seine Sorgfaltspflicht verletzt. Verantwortlich wirtschaftende Unternehmen haben durch ein solches Gesetz nichts zu befürchten.“

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