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Article

23 Feb 2022

Author:
European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)

Fehlender Ehrgeiz bei EU-Gesetzesvorschlag zur Sorgfaltspflicht

Die Europäische Kommission legt heute dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union den lang erwarteten Gesetzesvorschlag zur nachhaltigen unternehmerischen Sorgfaltspflicht vor. Ziel ist es, europäische Unternehmen zu verpflichten, Menschenrechte und Umwelt entlang ihrer globalen Wertschöpfungsketten zu schützen. Die Rechenschaftspflicht der Unternehmen und der Zugang zur Justiz sollen ebenfalls verbessert werden.

Der Entwurf  erfasst sowohl in der EU als auch außerhalb der EU ansässige Unternehmen, die auf dem EU-Binnenmarkt tätig sind, mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen und einen Umsatz von 150 Millionen Euro erzielen. Sie sollen verpflichtet werden, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu verhindern. Auch für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten in Sektoren, in denen ein hohes Risiko von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden besteht wie z.B. im Bergbau, in der Textilindustrie oder Landwirtschaft soll die Sorgfaltspflicht gelten. Darüber hinaus umfasst das vorgesehene Durchsetzungssystem ein EU-weites Netz nationaler Regulierungsbehörden und den Zugang zu Zivilgerichten für die Geschädigten.

Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) begrüßt den Gesetzentwurf als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Wir fordern nun die Mitgesetzgeber (EURat und Parlament) auf, noch ambitionierter zu handeln.

Miriam Saage-Maaß, Legal Director des ECCHR, kommentiert: „Die endgültige EU-Richtlinie sollte sich eng an international anerkannten Standards orientieren und für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe gelten. Der derzeitige Vorschlag deckt nur etwa 1 Prozent der auf dem EU-Markt operierenden Unternehmen ab. Darüber hinaus gibt es keinen Grund, warum die Definition von Hochrisikosektoren die Bereiche Transport, Elektronik und Bauwesen ausschließen sollte, obwohl auch dort  Menschenrechtsverletzungen weit verbreitet sind.“

„Der Zugang zur Justiz sollte ebenfalls gestärkt werden, da wichtige Hürden für wirksame Rechtsmittel wie zeitliche Beschränkungen, Gerichtsgebühren und die Beweislast nicht berücksichtigt werden“, ergänzt Ben Vanpeperstraete, Senior Legal Advisor beim ECCHR. „Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen ignoriert der Vorschlag derzeit die kostspielige, langwierige und komplexe Natur des Zugangs zum Recht.“

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