Welttag gegen Kinderarbeit: Lieferkettengesetz allein reicht laut UNICEF im Kampf gegen Kinderarbeit nicht aus
"UNICEF zum Welttag gegen Kinderarbeit am 12.6.2023"
Trotz Verboten und Ächtung ist Kinderarbeit weiterhin ein massives Problem und betrifft schätzungsweise 160 Millionen Mädchen und Jungen weltweit. Das im Januar in Deutschland in Kraft getretene sogenannte „Lieferkettengesetz“ ist ein Meilenstein, weil es die Verantwortung von global tätigen Unternehmen einfordert. Es wird nach Einschätzung von UNICEF Deutschland aber nicht ausreichen, um Kinderarbeit abzuschaffen. Zum Welttag gegen Kinderarbeit am 12. Juni fordert UNICEF mehr Investitionen, um deren Ursachen zu beseitigen.
„Ein Ende der Kinderarbeit wird es erst geben, wenn Familien nicht darauf angewiesen sind, um zu überleben“, erklärte der Geschäftsführer von UNICEF Deutschland, Christian Schneider. „Kinderarbeit entsteht aus Armut. Um sie zu beseitigen, müssen wir die Ursachen der Not bekämpfen und Schutzfaktoren fördern. Alle Kinder müssen verlässlich zur Schule gehen können. Es braucht aber auch menschenwürdige und angemessen bezahlte Arbeit für Eltern und soziale Absicherung für benachteiligte Familien, deren Kinder sonst von Ausbeutung bedroht sind.“
In erster Linie sind die jeweiligen Regierungen in den betroffenen Ländern – vor allem in Subsahara-Afrika, im südlichen Asien, in Lateinamerika und im Nahen Osten – in der Pflicht, für den Schutz der Kinder zu sorgen und internationale Übereinkommen und Konventionen, die ein Verbot von Kinderarbeit vorschreiben, auch einzuhalten. Aber auch Unternehmen spielen eine entscheidende Rolle. Das im Januar in Kraft getretene deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist nach Einschätzung von UNICEF Deutschland ein Schritt in die richtige Richtung. Es verpflichtet Unternehmen unter anderem dazu, Kinderarbeit zu identifizieren, wirksame Abhilfemaßnahmen zu schaffen und die Fabriken oder Lieferanten zu befähigen, Kinderarbeit künftig auszuschließen.
Das deutsche Gesetz hat dennoch auch Schwächen. Das reine Verbot von Kinderarbeit birgt zum Beispiel die Gefahr, dass sich das Problem lediglich verlagert. So ist es möglich, dass Kinder zu einem Arbeitgeber mit weniger strengen Vorgaben oder in den informellen Sektor wechseln. Die eigentliche Ursache der Kinderarbeit – die bedrückende Armut der Familien – bleibt in diesem Fall bestehen oder die Situation verschlimmert sich noch.
Das ist auch der Fall, wenn Unternehmen sich aus einem Land oder einer Region zurückziehen, um nicht haften müssen, wenn Kinderarbeit in ihrer Lieferkette entdeckt wird. Dann fallen die Einkommensmöglichkeiten für Familien entweder ganz weg oder Unternehmen, die keine Einhaltung menschenrechtlicher Standards prüfen, treten an die Stelle deutscher Unternehmen. So verschlechtert sich die Arbeitssituation womöglich noch weiter.
Grundsätzlich reicht ein Lieferkettengesetz alleine nicht aus, um Kinderarbeit abzuschaffen – schon alleine, weil sie nicht nur in Lieferketten von Produkten vorkommt, sondern vor allem im informellen Bereich, beispielsweise bei der Landwirtschaft im Familienverbund oder beim Straßenverkauf. Hinzu kommt, dass neben deutschen auch Unternehmen aus anderen Staaten dafür sorgen müssten, dass die Menschen- und Kinderrechte in ihren Lieferketten eingehalten werden.
Auch auf der aktuellen gesetzlichen Grundlage können Unternehmen aus Sicht von UNICEF viel zur Vorbeugung tun: Um die Wahrscheinlichkeit von Kinderarbeit frühzeitig zu erkennen, sollten sie Risikoanalysen vornehmen. Gemeinsam mit Partnern in den Ländern sollten sie an einer Verbesserung der Lebenssituation (Bildung, Gesundheitsversorgung, menschenwürdige Arbeit, Kinderbetreuung) arbeiten. So werden die Systeme vor Ort gestärkt und die Unternehmen haben langfristig ein stabileres Arbeitsumfeld. Wenn Kinder von Kinderarbeit betroffen sind, müssen wirksame Abhilfemaßnahmen ergriffen werden. UNICEF unterstützt zum Beispiel in der Demokratischen Republik Kongo oder in Indien Reintegrationsprogramme für ehemalige arbeitende Kinder, damit sie wieder zur Schule gehen können. [...]