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2021년 4월 16일

저자:
Zeit Online

Bundesgerichtshof: Urteile wegen Waffenexport von Heckler & Koch rechtskräftig

30. März 2021

Wegen mehrerer unzulässiger Waffenlieferungen in mexikanische Unruheprovinzen bleibt es bei Haftstrafen auf Bewährung für zwei ehemalige Mitarbeiter von Heckler & Koch. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte, dass von dem Unternehmen selbst mehr als drei Millionen Euro eingezogen werden sollen. Für eine Anwendung des schärferen Kriegswaffenkontrollgesetzes sehen die Karlsruher Richter allerdings keine Grundlage.

Das Stuttgarter Landgericht hatte 2019 einen früheren Vertriebsleiter und eine ehemalige Sachbearbeiterin zu Bewährungsstrafen verurteilt. Drei andere Angeklagte, darunter zwei Ex-Geschäftsführer, wurden freigesprochen. Diese Freisprüche sind schon länger rechtskräftig. Nicht vor Gericht standen die beiden Männer, die das System eingefädelt haben sollen: Der eine war 2015 gestorben, der andere laut seinem Anwalt zu krank für die Anreise aus Mexiko.

Die Stuttgarter Richter hatten damals eine Zahlung von 3,7 Millionen Euro angeordnet. Der BGH sah aber bei einem Betrag von 700.000 Euro Klärungsbedarf wegen möglicher Verjährung und muss darüber noch einmal gesondert entscheiden. Inzwischen wurde die Rechtsfrage vom Bundesverfassungsgericht geklärt, sodass Heckler & Koch mit einer zusätzlichen Zahlung der rund 700.000 Euro rechnen muss...

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