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기사

2021년 4월 22일

Für ein wirkungsvolles Lieferkettengesetz, das sich konsequent an internationalen Standards orientiert, die Rechte von Betroffenen stärkt und faire Wettbewerbsbedingungen schafft

Wir sprechen uns klar für eine gesetzliche Regelung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten aus und begrüßen daher, dass sich die Bundesregierung auf einen Gesetzentwurf geeinigt hat, der ein Schritt in die richtige Richtung ist und jetzt im Bundestag diskutiert wird...

Um [...] zu einer nachhaltigeren Wirtschaft beitragen zu können, sollte der Gesetzentwurf jedoch in entscheidenden Punkten gestärkt werden. In der aktuellen Entwurfsfassung fällt das Gesetz deutlich hinter den Standard der UN-Leitprinzipien und OECD-Leitsätze zurück...

Wichtige Punkte für eine Stärkung des bestehenden Entwurfs:

1.) Das deutsche Lieferkettengesetz sollte den risikobasierten Ansatz der UN-Leitprinzipen und OECD-Leitsätze konsequent aufgreifen und insbesondere sicherstellen, dass proaktive Sorgfaltspflichten für die gesamte Wertschöpfungskette gelten.

Aus unserer Sicht tragen die UN-Leitprinzipien der Komplexität heutiger Liefernetze bereits Rechnung: Demnach können Unternehmen, wo nötig und angemessen, priorisieren, um folgenschwere Probleme für Mensch und Umwelt vorrangig zu bearbeiten. Grundvoraussetzung dafür ist die kontinuierliche und proaktive Analyse potenzieller und tatsächlicher Verletzungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette... Eine regelmäßige Ermittlung und Bewertung menschenrechtlicher und ökologischer Risiken in der Wertschöpfungskette kann selbst dann schon Anknüpfungspunkte für angemessene Gegenmaßnahmen liefern, wenn einzelne Produktionsstätten noch nicht in jeder Stufe bekannt sind. Transparentere und weniger komplexe Lieferketten sind gleichzeitig jedoch wichtige Bausteine für menschenrechtliche Sorgfalt von Unternehmen.

Über einen risikobasierten Ansatz setzen Unternehmen dort mit angemessenen Maßnahmen an, wo der größte und dringlichste Handlungsbedarf besteht, ganz gleich, welchen Bereich der Wertschöpfungskette dies betrifft. Im derzeitigen Gesetzentwurf sind Risikoanalyse und Folgemaßnahmen als Verpflichtung auf eigene Geschäftsbereiche und tier 1 begrenzt, außer in Fällen „substantiierter Kenntnis“ über mögliche Verletzungen. Dadurch bleiben große Lücken bei der Prävention und Bearbeitung von folgenschweren Menschenrechtsproblemen, und es gibt keinerlei Anreize für weitergehende vorausschauende Anstrengungen von Unternehmen, im Gegenteil. Dies muss korrigiert werden...

Dass der Gesetzentwurf auf die tragende Rolle eigener Einkaufspraktiken bei der Prävention verweist, begrüßen wir ausdrücklich. An anderer Stelle verlässt er sich jedoch zu einseitig auf die vertragliche Durchsetzung von Anforderungen in der Lieferkette und reine Überprüfungsmaßnahmen von Unternehmen gegenüber ihren Zulieferern... [I]n der Praxis zuverlässiger und effektiver sind oft weiterführende positive Anreize und Entwicklungsmaßnahmen für Lieferanten, langfristige partnerschaftliche Lieferbeziehungen sowie Anpassungen in der eigenen Geschäftsstrategie - aufbauend auf der ernsthaften Einbeziehung aller relevanten Stakeholder, vor allem von potenziell und tatsächlich Betroffenen, in die Umsetzung von Sorgfaltspflichten...

2.) Das Gesetz sollte die Rechte von Betroffenen in den Fokus rücken und auch bei den Anforderungen für Wiedergutmachung ein „level playing field“ schaffen.

...In den Vorgaben zu „Abhilfemaßnahmen“ im Gesetzentwurf bleibt der Aspekt der Wiedergutmachung jedoch unberücksichtigt... Auch das „Beschwerdeverfahren“ ist im Entwurf vorwiegend als bloßes Hinweis-System gestaltet. Die Vorgaben hinterlassen damit Lücken zulasten von Betroffenen und müssen gestärkt werden.

Zusätzlich zu einer starken behördlichen Durchsetzung sind rechtliche Mechanismen nötig, die vor allem die Rechte von Betroffenen auf Abhilfe und Wiedergutmachung stärken und schützen und gleichzeitig in der Breite präventiv wirken. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Prozessstandschaft für inländische Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen begrüßen wir als einen Schritt in die richtige Richtung und als Anerkennung der Rechte Betroffener und der wichtigen Rolle von Zivilgesellschaft.

3.) Der Anwendungsbereich sollte nicht an eine Mindestgröße für Unternehmen gekoppelt sein und das Gesetz auch für Firmen mit Geschäftstätigkeit in Deutschland gelten.

Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt ist für uns keine Frage der Unternehmensgröße. Lediglich Umfang und Komplexität der Maßnahmen können variieren, um ihre Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit für Unternehmen gemäß den UN-Leitprinzipien und OECD-Leitsätzen zu gewährleisten...

Der global vernetzte Mittelstand, dem auch einige der Unterzeichner angehören, ist der wirtschaftliche Motor Deutschlands. Im Sinne des derzeitigen Gesetzentwurfs würden kleinere Unternehmen in Teilen indirekt über ihre Vertragsbeziehungen mit Großunternehmen eingebunden und müssten dann deren vertragliche Durchsetzung einkalkulieren. Stattdessen sollten kleinere deutsche Unternehmen direkt in den Geltungsbereich eines gestärkten Gesetzes aufgenommen werden. Eine enge Anbindung an UN- und OECD-Standards wahrt auch hier die Verhältnismäßigkeit und entfacht in alle Richtungen eine größere und notwendige partnerschaftliche Dynamik...

Grundsätzlich gilt für uns: Eine an internationalen Standards orientierte Regelung wird effektiver, je mehr Unternehmen sie abdeckt. Ein gestärktes Gesetz sollte daher auch für Firmen gelten, die im Inland zwar keine Niederlassung haben, aber trotzdem nennenswert auf dem deutschen Markt geschäftstätig sind...

***

Es ist an der Zeit, dass Deutschland als einer der wichtigsten Akteure im Welthandel den Schritt zu einem tatsächlich wirkungsvollen Lieferkettengesetz macht und damit den Weg für eine ambitionierte EU-Regelung ebnet. Das gelegentlich beschriebene Szenario eines „Rückzugs“ aus ärmeren Ländern im globalen Süden infolge eines Lieferkettengesetzes ist nicht realistisch; vielmehr kann nachhaltige Entwicklung erst dann stattfinden, wenn Arbeitsbedingungen und Investitionen im Einklang mit Menschenrechten und Umweltstandards stehen...

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