Optionen für EU-Gesetzgebung
Der nun von der Europäischen Kommission vorgelegt Report „Study on due diligence requirements through the supply chain“ zeigt den aktuellen Stand und will mögliche Handlungsoptionen aufzeigen. Demnach würde bislang nur jedes dritte Unternehmen in der EU ihre globale Lieferkette mit Blick auf Menschenrechts- und Umweltverstöße überprüfen...
Damit deutet sich an, dass ein entsprechender Rechtsrahmen, wie auch immer dieser genau aussehen kann, von der aktuellen Europäischen Kommission geplant wird...
[A]uch aus dem Europäischen Parlament wird die Kommission schon länger aufgefordert, eine Regelung für die Sorgfaltspflicht in den Lieferketten zu erarbeiten...
„Die EU-Kommission sollte die Ergebnisse dieser Studie ernst nehmen und nun zügig einen konkreten Entwurf vorlegen“, so Cornelia Heydenreich, Leiterin des Teams Unternehmensverantwortung bei der Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisation Germanwatch. „Aber auch die Bundesregierung steht nun besonders in der Verantwortung: Als größte Volkswirtschaft der EU und EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 muss Deutschland nun vorangehen und mit einem Lieferkettengesetz ambitionierte Maßstäbe setzen.“
Das Bundeswirtschaftsministerium dürfe die Debatte über ein Lieferkettengesetz nun nicht länger verschleppen, indem es das Monitoring immer weiter hinauszögert und verwässert, kritisiert Heydenreich...
Zudem sollen die Ziele des europäischen Grünen Deals mit dem Ansatz betont werden. Demnach sollte Nachhaltigkeit stärker in die Corporate-Governance-Regeln in der EU eingebettet werden.