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2023년 4월 18일

저자:
Frankfurter Allgemeine Zeitung

Transportunternehmen weisen Vorwürfe der Fahrer zurück

Seit Wochen protestieren Lkw-Fahrer auf einem Rastplatz an der A5 gegen ausstehende Löhne. Ihre Auftraggeber lassen mitteilen, sie hätten pünktlich gezahlt. Doch Lohnabrechnungen haben die Fahrer noch immer nicht erhalten.

Die Transportunternehmen der polnischen Mazur-Gruppe, gegen die osteuropäische Lkw-Fahrer seit knapp einem Monat auf dem Rastplatz Gräfenhausen an der A5 protestieren, weisen den Vorwurf verspäteter Zahlungen zurück. „Die Meinung meiner Mandanten ist, dass alle Beträge den Fahrern pünktlich ausbezahlt wurden“, sagte der Anwalt der Unternehmen Agmaz, Lukmaz und Imperia, Krzysztof Skawiańczyk, der F.A.Z. Die Auseinandersetzung führte er auf die Abrechnungsmodalitäten zurück.

„Diese Löhne werden mit einer Frist von 25 Tagen ausgezahlt, diese Zahlungsfrist ist relativ lang und erfolgt nach Vorlage aller möglichen Unterlagen, die mit der Ausführung der Transportdienstleistung verbunden sind“, sagte Skawiańczyk: „Das ergibt sich aus den Verträgen, aber das kann in bestimmten Fällen auch unterschiedlich sein.“

Nach Darstellung der Fahrer und der Gewerkschaftsvertreter, die sie unterstützen, wurden viele der insgesamt 65 Männer seit mehreren Monaten nicht bezahlt. Erst vergangene Woche habe ein Teil der aus Georgien und Usbekistan stammenden Fahrer Zahlungen von ihren Auftraggebern erhalten. [...]

Anwalt Skawiańczyk sagte dazu, seine Mandanten hätten nie die Absicht gehabt, „diese Autos gewaltsam oder unrechtmäßig in ihren Besitz zu bringen“. Die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes hätten „in erster Linie Herrn Mazur schützen und bei der freiwilligen Übergabe der Autos helfen“ sollen.

Zum Verdienst der Fahrer, die selbst von Tagessätzen um 80 Euro berichten, wollte der Anwalt sich nicht näher äußern. Je nach „Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden, Berufserfahrung und Dienstalter“ werde dieser Betrag durchaus überschritten, sagte Skawiańczyk nur. Zahlungen für Strafbescheide, die die Fahrer erhielten, würden vom Lohn abgezogen. Auf die Frage, ob sie auch für Schäden an den Fahrzeugen aufkommen müssten, sagte er: „Gemäß dem Vertrag sind die Fahrer als Auftragnehmer in sehr begrenztem Umfang für das ihnen anvertraute Eigentum verantwortlich.“

Berater: „Abrechnungsunterlagen fehlen“

Das gewerkschaftsnahe Beratungsnetzwerk Faire Mobilität kritisiert, in der aktuellen Auseinandersetzung weigere sich die Mazur-Gruppe, den Fahrern Abrechnungsunterlagen zur Verfügung zu stellen. Dazu äußerte Skawiańczyk: „Das wird alles den Fahrern zur Verfügung gestellt, aber vor Ort, in Polen, am Sitz der Unternehmen.“

Der Fall offenbart nach den Worten des Arbeitsrechtlers Tobias Polloczek, Partner bei der Kanzlei CMS Hasche Sigle in Frankfurt, wie schwer „im EU-Binnenmarkt mit scheinbar gleichen Rechtsregeln sehr merkwürdigen Arbeitsbedingungen juristisch beizukommen ist“. Für reine Transitfahrten durch Deutschland gilt der deutsche Mindestlohn nicht, wie es auf der Website der deutschen Generalzolldirektion heißt. „Transitfahrten sind Beförderungen durch das deutsche Hoheitsgebiet, ohne Fracht zu laden oder zu entladen und ohne Fahrgäste aufzunehmen oder abzusetzen.“

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