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기사

2021년 7월 3일

저자:
Der Spiegel

Versammlungsverbote vor Fußballstadien sind wohl laut Bundestag-Gutachten unzulässig

"Europameisterschaft: Versammlungsverbote vor Fußballstadien sind wohl unzulässig"

Städte, die Spiele für die EM austragen, verpflichten sich gegenüber der Uefa, Versammlungen vor Stadien zu untersagen. Nach SPIEGEL-Informationen zeigt ein Gutachten: Die Regelung dürfte verfassungswidrig sein.

Die Vereinbarungen zwischen der Uefa und den Austragungsstädten von Spielen der Europameisterschaft, in einem bestimmten Radius um die Spielstätten keine Versammlungen zuzulassen, sind wohl verfassungswidrig. Zu dieser Einschätzung kommt nach SPIEGEL-Informationen der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags.

»Eine Selbstverpflichtung, Versammlungen in einem bestimmten Gebiet zu verbieten, könnte gegen das Versammlungsrecht und gegen die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Abs. 1 GG verstoßen«, heißt es in der Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes. Solche Vorgaben »kämen nur zum Schutz elementarster Rechtsgüter in Betracht«.

»Ein ohne Einzelfallprüfung verhängtes pauschales Versammlungsverbot an einem bestimmten Ort ist damit grundsätzlich unzulässig«, urteilen die Experten des Parlaments. Eine Selbstverpflichtung, wie sie die Städte vereinbarten, »dürfte aufgrund des Gebots der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verfassungswidrig sein«. [...]

»Es ist ein Skandal, dass etwa München sehenden Auges eine verfassungswidrige Vereinbarung unterzeichnet hat«, sagte der Linkenabgeordnete Niema Movassat dem SPIEGEL. Movassat hatte die Ausarbeitung beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags in Auftrag gegeben. [...]

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Germany: Possible violations of the freedom of assembly in the context of the European Championships reported

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