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기사

2019년 5월 29일

저자:
European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)

Zivilgesellschaft fordert nach KiK-Verfahren Reform der Haftungspflichten von Unternehmen

"KiK-Verfahren belegt: Deutschland muss Haftungspflichten von Unternehmen grundlegend reformieren", 21. Mai 2019

Im Verfahren gegen das Unternehmen KiK zum Brand einer Textilfabrik in Pakistan hat das Oberlandesgericht Hamm den Antrag auf Prozesskostenhilfe der pakistanischen Kläger abgelehnt...

"Diese Entscheidung verhindert, dass ein deutsches Gericht endlich die wichtigen Sachfragen zur Haftungspflicht von Unternehmen bei ihren ausländischen Zulieferern verhandelt", sagte Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Kläger vor Gericht vertrat...

Miriam Saage-Maaß vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) forderte: "Das Recht muss endlich der globalisierten Wirtschaft angepasst werden. Nur so kann garantiert werden, dass Betroffene zukünftig den Zugang zum Recht erhalten, der ihnen zusteht." Deutschland müsse darum Regelungen zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht grundlegend reformieren: "Freiwillige Selbstverpflichtungen reichen nicht aus, um Menschen- und Arbeitsrechte durchzusetzen. Wir brauchen endlich ein starkes und faires Wertschöpfungskettengesetz."

Eine klarere Rechtslage hätte es den Klägern zudem ermöglicht, früher gegen KiK vor ein deutsches Gericht zu ziehen. Das Landgericht Dortmund hatte die Klage im Januar 2019 wegen Verjährung abgelehnt. KiK hatte vor der Klage einem Verzicht auf Verjährung zugestimmt, sich später jedoch auf einen Rechtsgutachter gestützt, der einen Verjährungsverzicht für unwirksam erklärte...

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