Indirekte Gegenvorschläge zur Konzernverantwortungsinitiative
Der eingereichte Initiativtext fordert umfassende Sorgfaltspflichten für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz und sieht bei Verletzungen der Menschenrechte und Umweltstandards einen Haftungsmechanismus vor. Nachdem weder der Nationalrat noch der Ständerat anfänglich einen Gegenvorschlag ausarbeiten wollten, stehen nun zwei in grundsätzlicher Weise abgeschwächte indirekte Gegenentwürfe (Entwurf 2) zur Debatte...
Indirekter Gegenvorschlag des Nationalrats – ein Kompromiss...
Obwohl der momentane nationalrätliche Vorschlag schmerzhafte Abstriche gegenüber der Volksinitiative enthält, hat das Initiativkomitee verkündet, bei Verabschiedung des Gegenvorschlages seine Initiative zurückzuziehen. Die gewichtigen inhaltlichen Abstriche werden durch die Tatsache wettgemacht, dass anhand des Gegenvorschlages gesetzliche Massnahmen schneller in Kraft treten können, als mittels einer Verfassungsänderung durch die Volksinitiative.
Indirekter Gegenvorschlag des Ständerats – keinerlei Verpflichtungen für Schweizer Unternehmen...
Aus menschenrechtlicher Sicht kann der Gegenvorschlag des Ständerates keineswegs überzeugen, da er Konzerne auch zukünftig nicht in die Verantwortung zieht, wenn diese Menschenrechte verletzen oder an Umweltzerstörungen beteiligt sind...
Der verabschiedete Gegenvorschlag des Ständerates kann auch gemäss dem Initiativkomitee keineswegs als adäquate Alternative zur Volksinitiative oder dem aktuellen Gegenvorschlag des Nationalrates angesehen werden...