Kommentar zur aktuellen Debatte um die Einführung einer Sorgfaltsprüfungspflicht in der Schweiz: "Unglückliche Vermischung zweier Vorlagen"
Überraschend bringt sich der Bundesrat kurz vor der Herbstsession auf ungewohnte Weise in die Parlamentsdebatte zum Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative ein. Anders, als man das in manchen Medien gelesen hat, legt er jedoch keinen neuen Gegenvorschlag zur Initiative vor. Er bekräftigt lediglich seine frühere Absicht, eine Vorlage zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auszuarbeiten.
Leider werden so zwei voneinander unabhängige Vorlagen mit unterschiedlichen Zielen vermischt: diejenige der Pflicht zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten und die seit über eineinhalb Jahren kontrovers geführte Debatte über die in der Konzernverantwortungsinitiative vorgesehene Einführung einer menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfungspflicht für Unternehmen...
Verschiedene Untersuchungen bestätigen unsere Erfahrung, dass viele Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte publizieren, es aber an der effektiven Umsetzung von Sorgfaltsprüfungen in Unternehmen und in deren Wertschöpfungsketten mangelt. Die Berichterstattung ist zwar integraler Bestandteil menschenrechtlicher Sorgfaltsprüfungen – kann letztere aber nicht ersetzen...
Sich einzig auf die EU-Richtlinie zu beziehen greift zu kurz und reicht nicht aus, um mit den internationalen Entwicklungen zur Sorgfaltsprüfung Schritt zu halten. Zudem werden diejenigen Schweizer Unternehmen benachteiligt, die sich bereits über die reine Berichterstattung hinaus engagieren. Aus diesem Grund fordern auch in der Schweiz namhafte Unternehmen und Verbände ein rechtliches «level playing field» auf welches sich die Vorreiter verlassen können.