Kommissionen für Rechtsfragen des Nationalrates legt indirekten Gegenentwurf vor
Die Kommission hat sich an ihrer letzten Sitzung im Grundsatz für einen indirekten Gegenentwurf im Rahmen der Aktienrechtsrevision ausgesprochen (siehe Medienmitteilung der RK-N vom 20. April 2018). Sie hat nun die Beratung der einzelnen BestimmungenFormatwechsel des Gegenentwurfs abgeschlossen. So hat sie unter anderem entschieden, im Zusammenhang mit der Haftung von Muttergesellschaften für das Fehlverhalten von kontrollierten Gesellschaften, ausdrücklich festzuhalten, dass eine Haftung für das Verhalten von Lieferanten ausgeschlossen ist. Der indirekte Gegenentwurf wurde von der Kommission mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Eine Minderheit möchte auf einen indirekten Gegenentwurf gänzlich verzichten und beantragt ihrem Rat, die entsprechenden Bestimmungen wieder aus der Aktienrechtsvorlage zu streichen. Die Kommission wird an ihrer nächsten Sitzung einen erläuternden Bericht zum indirekten Gegenentwurf verabschieden.