Schweiz: Kommission entscheidet sich für einen indirekten Gegenentwurf zur Konzernverantwortungsinitiative
Die Kommission [...] ist zum Schluss gekommen, zur Volksinitiative einen indirekten Gegenentwurf in Form eines Erlassentwurfs auf Gesetzesstufe auszuarbeiten... Der indirekte Gegenentwurf soll die Kernanliegen der Konzernverantwortungsinitiative auf Gesetzesstufe konkretisieren und offen gehaltene Formulierungen des Initiativtextes präzisieren. Damit soll eine ausgewogene und konkrete Lösung gefunden werden, die sicherstellt, dass die Wirtschaft die Menschenrechte und den Umweltschutz auch im Ausland respektiert. Die Kommission orientiert sich dabei an den UNO-Leitprinzipien und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und möchte mit dem indirekten Gegenentwurf deren verbindliche Umsetzung garantieren. Weiter beabsichtigt die Kommission, Sanktionsmechanismen sowie eine Haftung für schwere Menschenrechtsverletzungen zu prüfen. Die Kommissionsinitiative und damit die Ausarbeitung des indirekten Gegenentwurfs verlangt die Zustimmung der Schwesterkommission des Nationalrates, welche voraussichtlich in einer Kommissionssitzung während der Wintersession darüber befinden wird.