Schweiz: Kommission für Rechtsfragen des Ständerats verabschiedet indirekten Gegenentwurf zur Konzernverantwortungsinitiative
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat die Detailberatung des vom Nationalrat im Rahmen der Aktienrechtsrevision verabschiedeten indirekten Gegenentwurfs zur Konzernverantwortungsinitiative abgeschlossen und diesen in der Gesamtabstimmung mit 6 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Die Konzernverantwortungsinitiative empfiehlt sie mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung zur Ablehnung. Eine Minderheit beantragt die Annahme der Volksinitiative.
Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 21. August 2018 Experten und Interessenverbände zum indirekten Gegenentwurf des Nationalrates angehört. Um deren Kritik Rechnung zu tragen, wurde der Entwurf des Nationalrates an verschiedenen Stellen redaktionell angepasst...
Die inhaltlich wichtigste Differenz zum Entwurf des Nationalrates hat die Kommission mit der Einführung einer Subsidiaritätsregelung geschaffen (mit 7 zu 6 Stimmen)... Die Kläger sollen soweit zumutbar im Ausland gegen die Tochtergesellschaft vorgehen, welche die Menschenrechts- oder Umweltrechtsverletzung begangen hat. Die Kommission will dabei nicht vom Grundsatz des Wohnsitzgerichtsstandes des Beklagten im Schweizer Zivilprozessrecht abweichen. Sie schlägt hingegen vor, dass dieses Prinzip für multinationale Konzerne eine weniger verbindliche Anwendung erfahren soll. So soll die Muttergesellschaft in der Schweiz belangt werden können, wenn der Kläger glaubhaft macht, dass eine Klage gegen die Tochtergesellschaft im Ausland im Vergleich zu einem Vorgehen in der Schweiz erheblich erschwert ist, insbesondere, wenn nicht zu erwarten ist, dass ein ausländisches Gericht innert angemessener Frist eine in der Schweiz anerkennbare Entscheidung fällt. Eine Minderheit beantragt, auf eine Subsidiaritätsregelung zu verzichten.