Fachaufsatz "Wie muss das LkSG aufgrund der CS3D angepasst werden?"
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A. Einleitung
B. Parallelität der Gesetzesvorhaben von CS3D und LkSG
C. Vorgaben zur Umsetzung der CS3D in nationales Recht
D. Anpassungsbedarf des LkSG
[Zu den Schwellenwerten des Anwendungsbereiches heißt es, wegen des Verschlechterungsverbots nach Art. 1 Abs. 2 CSDDD dürfe neben der Arbeitnehmerzahl kein weiterer Umsatzschwellenwert eingeführt werden.]
E. Fazit
Siehe auch:
- "EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD) – Was verändert sich in Deutschland?", RA Michael Öttinger, Produktkanzlei
- "Die Neugestaltung des Anwendungsbereichs des LkSG durch Umsetzung der CSDDD", Prof. Dr. Anne-Christin Mittwoch in der Neuen Juristischen Wochenschrift 2024, 2353
- "Die EU-Lieferkettenrichtlinie: Weltweiter Schutz für Mensch und Umwelt", RA Robert Grabosch für die Friedrich-Ebert-Stiftung