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Artigo

23 Mai 2018

Author:
Hansueli Schöchli, Neue Zürcher Zeitung

Kommentar: Mit Gütesiegel gegen die Konzernhaftung

Neun Stunden Debatte zur Revision des Aktienrechts sind in der kommenden Sommersession für den 14. Juni vorgesehen... Und jüngst hat die Rechtskommission des Nationalrats auch noch einen kontroversen Gegenvorschlag zur Volksinitiative für die Verantwortung von Unternehmen (Konzerninitiative) in die Vorlage gepackt (NZZ 5.5.18).

Der Gegenvorschlag ist in einigen Punkten etwas enger gefasst als die Volksinitiative, übernimmt aber deren Kernprinzipien (NZZ 8.5.18)...

Ende vergangener Woche hat die Rechtskommission des Nationalrats den Erläuterungsbericht zu ihrem Gegenvorschlag publiziert. Der Bericht soll Interpretationshilfe leisten, da der Gesetzesvorschlag selbst diverse Fragen offen lässt. Autor des Berichts ist der Zürcher SVP-Nationalrat und Rechtsprofessor Hans-Ueli Vogt, doch die ganze Kommission hat den Bericht abgesegnet...

Eine Passage des Berichts sticht besonders ins Auge. Demnach hat die Kommission einen Vorschlag diskutiert, wonach der Verwaltungsrat betroffener Firmen «die Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit seiner Massnahmen für eine Sorgfaltsprüfung ganz oder in Teilen durch die Revisionsstelle oder einen befähigten unabhängigen Dritten prüfen und bestätigen lassen» könne...

Gälte eine externe Bestätigung bzw. Zertifizierung a priori als juristischer Beleg für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten, könnte dies die Rechtsunsicherheiten für Unternehmen wesentlich verkleinern. 

Linha do tempo