Wie bisher standen am Mittwoch drei Varianten im Raum: Die erste ist das Konzept des Nationalrats für einen indirekten Gegenvorschlag mit neuen Haftungsregeln für Unternehmen, die im Ausland Menschenrechte verletzen oder die Umwelt schädigen. Es setzte sich erneut durch gegenüber dem Konzept des Ständerats.
Für dieses trat eine erste Minderheit ein, und auch der Bundesrat unterstützt es. Es ist ein indirekter Gegenvorschlag ohne neue Haftungsregeln, aber mit Berichterstattungspflichten für die Unternehmen. Eine zweite Minderheit schliesslich - vorwiegend Vertreterinnen und Vertreter der SVP - will keinen Gegenvorschlag.
Der Nationalrat blieb mit knappem Entscheid, nämlich mit 97 gegen 92 Stimmen, bei seinem Konzept. Die Vorlage geht nun ein letztes Mal an den Ständerat. Bleibt dieser ebenfalls bei seiner Version für den indirekten Gegenvorschlag, muss eine Einigungskonferenz sich an die Arbeit machen...
Die Initianten haben signalisiert, dass sie ihr Begehren zurückziehen, wenn sich das Konzept des Nationalrats in den Ratsdebatten durchsetzt.